Ab dieser Woche ist die Nutzung von Freizeitsportanlagen für Trainings- und Übungszwecke unter folgenden Voraussetzungen wieder zulässig.

  • Zulässig ist der Betrieb auf öffentlichen und privaten Sportstätten und Sportanlagen im Freien zu Trainings- und Übungszwecken.
  • Während der gesamten Trainings- und Übungseinheit muss ein Abstand von mindestens eineinhalb Metern zwischen sämtlichen anwesenden Personen durchgängig eingehalten werden.
  • Trainings-, Sport- und Spielsituationen in denen ein direkter Körperkontakt möglich ist, ist untersagt.
  • Trainings- und Übungseinheiten dürfen ausschließlich individuell oder in Gruppen von maximal 5 Personen Bei größeren Trainingsflächen (z.B. Fußballfeld, Leichtathletikanlagen) ist jeweils eine Trainings- und Übungsgruppe von maximal 5 Personen pro Trainingsfläche von 1000 m² zulässig.
  • Kontakte außerhalb der Trainings- und Übungszeiten sind auf ein Mindestmaß zu beschränken.
  • Sportlerinnen und Sportler müssen sich außerhalb der Sportanlage umziehen.
  • Die benutzten Sport- und Trainingsgeräte müssen nach der Benutzung sorgfältig gereinigt und desinfiziert werden.
  • Für jede Trainings- und Übungsmaßnahme ist eine verantwortliche Person zu benennen, die für die Einhaltung der vorgenannten Regeln verantwortlich ist.
  • Die Namen aller Trainings- bzw. Übungsteilnehmerinnen und –teilnehmer sowie der verantwortlichen Person sind in jedem Einzelfall zu dokumentieren.
  • Von den Trainings- und Übungseinheiten sind Personen ausgeschlossen, die in den letzten 14 Tagen Kontakt mit einer infizierten Person hatten oder selbst Symptome aufweisen.
  • Die Nutzung von geschlossenen Sportstätten und Sportanlagen ist auch weiterhin untersagt. Umkleide und Sanitärbereiche bleiben geschlossen. Bei der Nutzung von Toiletten sind entsprechende Hygienemaßnahmen zu ergreifen.

Die Landesregierung hat für die Nutzung eine Corona-Verordnung für Sportstätten erlassen. Den vollständigen Text der Verordnung finden Sie auf der Homepage des Landes Baden-Württemberg unter https://km-bw.de/,Lde/Startseite/Ablage+Einzelseiten+gemischte+Themen/Notverkuendung+Verordnung+des+KM+und+SM+ueber+Sportstaetten. Wir bitten um Beachtung.

Kontakt

Stadt Boxberg

Kurpfalzstraße 29
97944 Boxberg
Tel: +49 (0)7930 605-0
Fax: +49 (0)7930 605-29

Mail: stadt@boxberg.de



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