Stand: 23.10.2020

Das Landesgesundheitsamt hat am Mittwochabend offiziell bestätigt, dass die Sieben-Tage-Inzidenz im Main-Tauber-Kreis erstmals die Warnstufe von 50 Fällen pro 100.000 Einwohnern überschritten hat. Deswegen hat das Landratsamt Main-Tauber-Kreis gestern eine weitere Allgemeinverfügung mit zusätzlichen Einschränkungen erlassen, die ab heute im ganzen Kreisgebiet in Kraft tritt.

In der Allgemeinverfügung wurden folgende Regelungen aufgenommen:

  1. Ab 23.00 Uhr gilt eine Sperrzeit für alle Schank- und Speisewirtschaften, die bis 6 Uhr des Folgetags andauert.
  2. Unter freiem Himmel dürfen maximal 100 Personen an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen. Das gilt auch für Trauerfeiern im Freien.
  3. Im öffentlichen und im privaten Raum dürfen maximal noch zehn Personen zu Ansammlungen, Treffen, Feiern oder anderen privaten Veranstaltungen zusammenkommen. Dafür gibt es nur noch eine einzige Ausnahme: Bei der reinen Kernfamilie (Verwandtschaft in gerader Linie, Geschwister und jeweilige Partner) können es auch mehr sein.
  4. Eine Maskenpflicht besteht auch im Freien überall dort, wo der Mindestabstand von 1,50 Metern voraussichtlich nicht eingehalten werden kann, insbesondere stets in Fußgängerzonen, auf (Wochen-)Märkten, als Zuschauer an Sportplätzen bzw. in Sport- und Wettkampfstätten, an allen Bussteigen und Bushaltestellen (jeweils 10 Meter um das Haltestellenschild herum) und zusätzlich noch in allen sonstigen Bereichen, in denen es vor Ort speziell angeordnet worden ist.
  5. An öffentlichen Veranstaltungen in geschlossenen Räumen dürfen nur noch maximal 50 Personen teilnehmen. Feiern aus privatem Anlass (also etwa zu einem Geburtstag oder anlässlich einer Hochzeit) zählen ausdrücklich nicht zu dieser Kategorie; dort gilt deshalb die Obergrenze von 10 Teilnehmern.
  6. Für kulturelle Veranstaltungen mit fest zugewiesenem Sitzplatz sind maximal 150 Personen zugelassen.
  7. Bewohner von Pflegeeinrichtungen, die nach einem Krankenhausaufenthalt (wieder) dort aufgenommen werden, müssen zuvor zwingend einen Corona-Test machen, wenn ihr letzter Test länger als 48 Stunden zurückliegt.

 

Die Allgemeinverfügung des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis können Sie unter www.main-tauber-kreis.de/oeffentliche-bekanntmachungen abrufen.

 

Die Allgemeinverfügung tritt außer Kraft, sobald die Sieben-Tage-Inzidenz von 50 Neuinfektionen je 100 000 Einwohnern in den vorangegangenen sieben Tag bezogen auf den Main-Tauber-Kreis an sieben aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wird.

 

Die Allgemeinverfügung des Landkreises zur Beschränkung privater Veranstaltungen vom 14. Oktober, die noch mildere Regelungen enthielt, tritt gleichzeitig außer Kraft.

 

 

Aktuelle Änderungen der Corona-Verordnungen:

Die Corona-Verordnungen des Landes werden immer wieder an die aktuelle Infektionslage angepasst. Einen Überblick über die aktuellen Änderungen finden Sie auf der Homepage des Landes Baden-Württemberg unter https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/alle-meldungen/meldung/pid/aktuelle-aenderungen-der-corona-verordnungen/

Am Ende der Seite finden Sie eine ausführliche Übersicht über die jeweiligen Änderungen.

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