Die Amtszeit der für die Geschäftsjahre 2019 – 2013 gewählten Schöffen und Jugendschöffen endet am 31.12.2023. Für die Neuwahl der Schöffen hat die Stadt Boxberg eine Vorschlagsliste für das Amtsgericht Tauberbischofsheim aufzustellen. Die Vorschlagsliste soll alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen. Nähere Informationen zu den Aufgaben eines Schöffen finden Sie auf der Internetseite www.schoeffenwahl2023.de. Personen, die sich für dieses Ehrenamt als Schöffe interessieren werden gebeten, sich bis spätestens 30. April 2023 bei der Stadtverwaltung Boxberg möglichst schriftlich unter Angabe des Familiennamens ggf. auch Geburtsnamens, Vornamens, Geburtstages und Geburtsortes, Berufs, Wohnanschrift und Telefonnummer zu melden. Ein Bewerbungsformular finden unter https://schoeffenwahl2023.de/wp-content/uploads/Schoeffe_Bewerbungsformular_2023.pdf. Bewerben können sich Personen im Alter von 25 bis 69 Jahren, die Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetztes sind. Über die Zulassung in die Vorschlagliste entscheidet der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung.