Aktuelles

Rund um die Uhr digitale Medien ausleihen:

Am 10. April 2018 startet die Mediothek Boxberg die Onleihe

 

Auswählen, einloggen, herunterladen – so einfach funktioniert das digitale Ausleihen bei der Mediothek Boxberg. Das neue Angebot startet am 10. April 2018. Mit der Onleihe kann jeder Mediothekskunde rund um die Uhr aktuelle Bestseller oder Hörbücher ausleihen, egal von zu Hause oder unterwegs. Er braucht dazu nur einen Internetanschluss sowie einen PC, Laptop, Tablet, E-Reader oder Smartphone und einen gültigen Bibliotheksausweis.

 

Besonderer Vorteil: Der zusätzliche Service ist für unsere Mediothekskunden kostenlos. Auch Mahngebühren gibt es bei der Onleihe nicht: Nach Ablauf der Ausleihfrist lässt sich die Datei nicht mehr öffnen. Die „Rückgabe“ erfolgt sozusagen automatisch.

 

Im Bestand der Onleihe befinden sich Bücher, Hörbücher, Musik, Videos, Zeitschriften und Zeitungen in digitaler Form. Darunter sind klassische sowie aktuelle belletristische Werke, Hörbücher und Hörspiele literarischer Werke, Kinder- und Jugendliteratur, Kinderlieder sowie Lernhilfen. Zum Angebot der Onleihe gehören außerdem ePaper wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ), die Süddeutsche Zeitung, Der Spiegel, Dein Spiegel und die Wirtschaftswoche. Die Leihfristen unterscheiden sich je nach Medium.

 

Der Ausleihvorgang ähnelt dem Einkaufen in einem Onlineshop. Der Kunde kann auf dem Internetportal oder mit der Onleihe-App den Medienbestand durchforsten und Titel in einen „Warenkorb” legen. Zum Ausleihen meldet er sich mit den Zugangsdaten seines Benutzerausweises an. Mit wenigen Klicks lässt sich die Datei auf das Endgerät übertragen. Über die App ist das eAudio-Streaming möglich, bei dem die Dateien ohne Download über eine bestehende Internetverbindung gleich abgespielt werden.

 

Die eBooks sind in den gängigen Formaten PDF und EPUB und Videos in WMV verfügbar. Über das eAudio-Streaming auch als mp3. Auf den meisten handelsüblichen E-Readern ist die Lektüre der ausgeliehenen Medien möglich. Mit Ausnahme der Kindle-Geräte von Amazon: Diese können nur die speziellen Amazon-Formate lesen und nicht die der Onleihe.

 

Wer „onleihen“ will, benötigt folgende kostenlose Software: Adobe Reader, Adobe Digital Editions oder die Onleihe-App. Einmalig muss eine „Adobe ID“ eingerichtet werden, damit die Medien aus der Onleihe geöffnet werden können. Sie sind mit einem digitalen Kopierschutz versehen, dem sogenannten Digital Rights Management (DRM). Viele Fragen rund um die Onleihe werden unter dem Punkt „Hilfe“ auf der Onleihe-Seite von Verbund Heilbronn Franken oder über das offizielle Nutzer- und Austauschforum userforum.onleihe.de beantwortet.

Sind alle zur Verfügung stehenden Exemplare eines Titels entliehen, können diese mit einem Klick vorgemerkt werden. Zunehmend ermöglicht die Onleihe auch die „Parallelausleihe”, so dass vor allem bei stark gefragten Bestsellern die Wartezeit erheblich verkürzt oder gänzlich vermieden wird.

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Eingerichtet und gewartet wird die Onleihe von der divibib GmbH, der führenden digitalen Ausleihplattform für Bibliotheken in Deutschland.

 

Aktuell bieten bereits über 3.000 Bibliotheken die Onleihe an – Tendenz steigend. Parallel dazu digitalisieren immer mehr Verlage ihr Angebot.

 

Die Sparkasse Tauberfranken unterstützt die Onleihe mit einem einmaligen Betrag von 2.500 €.

  

Weitere Infos erhalten Sie in der Mediothek Boxberg unter

Tel. 07930/ 99 20237, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, web-opac Boxberg

und zu den Öffnungszeiten:

Montag 12 -17 Uhr, Dienstag 10 -16 Uhr, Donnerstag 11 – 16 Uhr und Freitag 15- 19 Uhr.

 

Stadt Boxberg in Zusammenarbeit mit der Stadtsozialarbeit

 

Die Stadt Boxberg bietet eine Ferienbetreuung für Grundschüler in den Räumlichkeiten des Medien- und Kulturzentrums an.

 

Wann?

  • vom 19. August – 6. September 2019
  • wochenweise buchbar
  • jeweils von Montag – Freitag in der Zeit von 7:30 – 13:30 Uhr

 

Kosten?

  • 55 € (inkl. täglichem Frühstück) pro Kind/Woche, 45 € für Geschwister

      (das 3. Kind zahlt nur die Verpflegungskosten von 5 €)

  • Staffelung bei „Abmeldung“ von der Ferienbetreuung:

      2 Wochen vor Beginn:        Erstattung von 50 % der Kosten

      1 Woche vor Beginn:          Erstattung der Verpflegungskosten

 

Anmeldung?

 

Die Ferienbetreuung kommt zustande, wenn mind. 10 Kinder pro Woche angemeldet sind.

 

Für Rückfragen:

Stadtverwaltung Boxberg, Frau Schlör, Tel. 605-23, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder Stadtsozialarbeit Boxberg,

Frau Britta Rieger, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Achtung:

Anmeldung nur solange Plätze verfügbar sind.

Anmeldeschluss ist der 28. Juni 2019

Der Nachfolger von dem bisherigen Stadtkommandanten Andreas Steinberger ist Harry Schroth aus Unterschüpf. Die Wahlen wurden von Bürgermeister Christian Kremer geleitet und fielen wie folgt aus: Als neuer Stadtkommandant wurde Harry Schroth gewählt, als dessen Stellvertreter wurde Tobias Britsch in seinem Amt bestätigt. Des weiteren wurde Bernd Wegert als Schriftführer, Bernd Behringer als Kassierer sowie Christel Müller und Eberhard Beckstein als Kassenprüfer gewählt. Neu gewählt wurde auch Laura Wegert von der Abteilung Schweigern, sie ist zukünftig die neue Stadtjugendwartin und damit für den Feuerwehrnachwuchs verantwortlich. Aktuell zählt der Personalstand aller zwölf Abteilungswehren 339 Feuerwehrmänner und –frauen sowie 42 Mitglieder der Jugendfeuerwehr. Insgesamt sei es ein ruhiges Jahr gewesen, zwar musste man zu 42 Einsätzen ausrücken, Großeinsätze waren jedoch glücklicherweise nicht dabei gewesen, so Andreas Steinberger in seinem Kommandantenbericht. Abschließend erwähnte Bürgermeister Christian Kremer, dass aufgrund der derzeit laufenden Ausschreibung noch 2018 mit der Lieferung des neuen Fahrzeuges für die Wehr in Windischbuch gerechnet werden könne.

Auf dem Bild ist das neue Vorstandsteam zu sehen (von rechts) Laura Wegert, Eberhard Beckstein, stellv. Stadtkommandant Tobias Britsch, Bernd Wegert, der neue Stadtkommandant Harry Schroth, Bernd Behringer und Bürgermeister Christian Kremer.

Neckar-Odenwald und Main-Tauber-Kreis sowie Kommunen an der Strecke fordern vom Land bessere Bedingungen und mehr Haltestellen:

Das Fahrangebot als auch die Infrastruktur an der Bahnstrecke Stuttgart – Würzburg (Frankenbahn) sorgt nach wie vor für großen Unmut bei den Fahrgästen. Am vergangenen Montag trafen sich Bürgermeister und kommunale Vertreter, Landrat des Neckar-Odenwald-Kreises, Dr. Achim Brötel und der zuständige Dezernent aus dem Main-Tauber-Kreis, Jochen Müssig im Rosenberger Rathaus zur Unterzeichnung des Positions- und Forderungspapiers „Zukunft der Frankenbahn“. Sie fordern eine Verbesserung auf der Frankenbahn-Strecke, z.B. einen regelmäßigen Regionalbahnverkehr zwischen Osterburken und Lauda und die Sanierung aller an der Strecke liegenden Stationen.

In den vergangenen zwei Wochen zogen in unserem Stadtgebiet die Sternsinger wieder von Haus zu Haus und von Wohnungstür zu Wohnungstür, um mit ihren Liedern und Versen Gottes Segen zu bringen und um eine Spende für benachteiligte Kinder in der Welt zu bitten. „Gemeinsam gegen Kinderarbeit“, so lautet das Motto der Sternsingeraktion 2018 unter dem auch in diesem Jahr wieder zahlreiche Sterninsgergruppen in den Boxberger Stadtteilen unterwegs waren. Ein Grund für Bürgermeister Christian Kremer, die Kinder und Jugendlichen sowie ihre Helferinnen und Helfer, die zum Gelingen dieser großartigen Kinderhilfsaktion beigetragen haben, zu einem kleinen Empfang mit Bewirtung in den Boxberger Ratskeller einzuladen und ihnen für ihr Engagement zu danken. Auch für Herrn Pfarrer Kolb war dieser Empfang Anlass Danke zu sagen für den Einsatz der Kinder und Jugendlichen sowie den großen Sammelerfolg, der in der Seelsorgeeinheit Boxberg-Ahorn den stattlichen Betrag 12.840,00 € erbracht hat. Die Sternsinger bedankten sich bei der Stadt Boxberg und Herrn Bürgermeister Kremer für die Einladung, indem sie ihre Verse und Gesänge noch einmal zum Vortrag brachten. 
 
Bürgermeister Christian Kremer würdigt Engagement der Jungen und Mädchen

Seit dem Jahre 2014 dreht sich nun das Rad der Stadtsanierung Boxberg mit einem Anfangszuschuss von 1.200.000 Euro vom Land Baden Württemberg und der Stadt Boxberg. Aus diesem Topf wurden bereits 855.000 Euro an Sanierungsmittel für 18 Maßnahmen an die jeweiligen Haus- und Grundstücksbesitzer ausgezahlt, so bei einem Termin mit  Claudia Schlör vom Hauptamt der Stadt Boxberg. Somit stehen noch 345.000 Euro an Zuschuss zur Verfügung, die für weitere Maßnahmen je nach Förderung bewilligt werden können, spätestens aber bis zum Ende der Förderung im Jahre 2020.

Zurzeit laufen 16 Maßnahmen. Es werden und wurden 5 Häuser in der Poststraße saniert, 5 Häuser in der Kurpfalzstraße, weitere 2 Häuser am Schloßweg,  je 1 Haus am Lindenrain, im Wannenweg, sowie in der Unteren Gasse. Das Interesse war anfangs schleppend aber nun haben sich noch zusätzlich weitere 17 Familien über eine mögliche Sanierung informiert. Eine weitere kommunale Maßnahme steht ebenfalls noch an. Zwei der genehmigten Projekte sind bereits abgeschlossen und abgerechnet.

Laufzeit

Das Programm der Stadtsanierung läuft bereits seit 2014 und endet 2020, das heißt, die Sanierungen müssen spätestens 2020 begonnen haben.

Erstberatung

Im Turnus von 2 Monaten finden mit dem von der Stadt Boxberg beauftragten Ingenieurbüro Klärle GmbH, Beratungstermine statt, die im Amtsblatt sowie auf der Homepage der Stadt Boxberg www.boxberg.de bekannt gegeben werden. Die Erstberatung ist Voraussetzung für eine Antragstellung. Wer Interesse hat, kann mit Frau Schlör (Tel. 07930/605-12) einen Beratungstermin vereinbaren. Der nächste Beratungstermin findet am Dienstag, 27. März 2018 statt. Dabei sei zu beachten, dass von der Antragstellung bis zur Förderbewilligung mindestens 3 Monate einzuplanen sind. Dies alles sind Daten, die der oder die „Haussanierer“ wissen sollten.

 

Notwendige Antragsunterlagen sind dabei eine - Maßnahmenbeschreibung als Formblatt mit Informationen zu Energieeffizienz und Barrierefreiheit, digitale Bilder vom Zustand vor Maßnahmenbeginn sowie Planunterlagen (Lageplan, Grundrisse, Ansichten, Schnitte je nach Veränderung am Baukörper). Wird ein Antrag für mehrere Wohneinheiten gestellt, ist eine Wohnflächenberechnung pro Einheit beizufügen. Dazu kommen noch Kostenschätzung nach DIN 276 oder fachmännische Kostenschätzung, z. B. durch Kostenvoranschläge von vorrangig ortsansässigen Fachhandwerkern, eine zustimmende Stellungnahme zur Planung, die Publizitätszustimmung sowie der geplante Umsetzungszeitraum

Es ist für den Interessenten wichtig zu wissen, dass nach Unterzeichnung des Modernisierungsvertrags man 2 Jahre Zeit hat die Maßnahme umzusetzen und abzurechnen.

Insgesamt sind zwei Abschlagszahlung möglich, bevor die Schlusszahlung erfolgt. Zur Abrechnung sind jeweils die Rechnungen im Original sowie ein Zahlungsnachweis vorzulegen, hierbei gilt auch ein Kontoauszug der Bank.

 

Förderbedingungen

Förderfähig ist die Modernisierung von Wohneinheiten und Umnutzung zu Wohneinheiten. Hier beträgt der Förderhöchstsatz für private Maßnahmen 30% der berücksichtigungsfähigen Kosten (Nettokosten abzgl. 10%), oder maximal 20.000 € pro Wohneinheit. Bei Maßnahmen zur Eigennutzung (nicht bei Mietswohnungen) kann eine Zuschusserhöhung um 2.500 Euro für jedes eigene Kind beantragt werden, das bei Antragstellung unter 18 Jahre alt ist. Wichtig ist zu wissen, dass eine Förderung unter 5.000 Euro, laut den Richtlinien nicht gewährt werden kann. Fördermittelzusagen werden auch nur erteilt, wenn es sich um umfassende Modernisierungen handelt, das heißt mindestens 3 Gewerke zur Ausführung kommen und eine Fassadenrenovierung mit durchgeführt wird, falls diese nicht in den letzten 15 Jahren erneuert wurde. Eigenleistungen sind hierbei nicht förderfähig. Auch können logischerweise nur Hauseigentümer einen Antrag stellen. Bei Unterzeichnung des Modernisierungsvertrages muss die notarielle Urkunde vorliegen.

 

Ein Anspruch auf Gewährung eines Zuschusses für Erneuerungsmaßnahmen besteht in keinem Falle und ist nicht einklagbar. Zuschüsse können nur im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel ausgezahlt werden.

Genauere Informationen erhalten Sie auf dem Rathaus Boxberg bei Frau Claudia Schlör, Tel. 07930/605-12. Flyer liegen ebenfalls im Rathaus aus.

 

Waltraud Henninger  

 

Entscheidung des Regierungspräsidiums Stuttgart über den Antrag von Herrn Rene König, Steinbusch 1, 97944 Boxberg Schweigern auf Erteilung einer immissionschutzrechtlichen Genehmigung zur Erweiterung der Schweinemastanlage auf 2.976 Tierplätze auf den Grundstücken 7672, 7696, 7699 und 7703 auf der Gemarkung Schweigern

 

Das Verfahren wurde nach den §§ 4 und 10 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) durchgeführt. Das Regierungspräsidium Stuttgart macht den verfügenden Teil der Entscheidung vom 20.09.2017, (Az.: 54.1-8823.81/König/Erweiterung Mastschweine) sowie die Rechtsbehelfsbelehrung gemäß § 10 Abs. 7 i.V.m. Abs. 8 BImSchG öffentlich bekannt:

 

Genehmigungsbescheid

 

  1. Entscheidung
  1. Herr Rene König, Steinbusch 1 in 97944 Boxberg - Schweigern,
    erhält gemäß den §§ 4 und 10 BImSchG in Verbindung mit den §§ 1 und 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a) der 4. BImSchV sowie der Nr. 7.1.7.1 des Anhangs 1 zur 4. BImSchV die

 

immissionsschutzrechtliche Genehmigung

 

für die Erweiterung und den Betrieb einer bisher baurechtlich genehmigten Schweinemastanlage am Standort Steinbusch 1, Flste.-Nr. 7672, 7672/1, 7696, 7699, 7703, 7718, 7740 und 7743 der Gemarkung Schweigern. Die immissionsschutzrechtliche genehmigungspflichtige Anlage mit insgesamt 2.976 Tierplätzen besteht im Wesentlichen aus folgenden Anlagenteilen:

 

  • 5 Offenställe im „Außenklima System“ mit insgesamt 2.976 Tierplätzen
  • Erweiterung der Auslaufflächen an den Ställen 1 - 4
  • 1 Güllebehälter mit Fassungsvermögen von ca. 1850 m³
  • Neubau eines Güllebehälters mit Fassungsvermögen von 1500 m³
  • Festmistlager mit 256 m² Grundfläche
  • 10 Stück Futtersilos mit je 15 t Lagerkapazität
  • 4 neue Futtersilos mit 6 t Lagerkapazität an den Ställen 1 - 4
  • 2 Getreidelager (eines mit Getreidetrocknung)
  • 2 Maschinenhallen
  • 2 Gastanks mit je 2,1 t Lagerkapazität
  • Neubau eines Strohlagers als Anbau an Stall 5
  • Neubau eines Informationsgebäudes auf dem Hofgelände

 

  1. Die Genehmigung schließt gemäß § 13 BImSchG die erforderlichen Baugenehmigungen nach den §§ 2, 49 und 58 LBO mit ein, nicht jedoch die Baufreigabe nach § 59 Abs. 1 LBO.

 

  1. Bestandteile dieser Genehmigung sind die in Abschnitt C festgelegten Inhalts- und Nebenbestimmungen und Hinweise.

 

  1. Die unter B genannten und mit Genehmigungsvermerk des Regierungspräsidiums Stuttgart versehenen Antragsunterlagen sind Bestandteil dieses Genehmigungsbescheids. Sie sind maßgebend für die Errichtung und den Betrieb dieser Anlage, soweit in diesem Genehmigungsbescheid keine anderen Regelungen getroffen werden.

 

  1. Die Genehmigung erlischt wenn die immissionsschutzrechtlich genehmigte Anlage nicht bis zum 30.09.2020 in Betrieb genommen wurde.
    Die Genehmigungsbehörde kann auf Antrag diese Fristen aus wichtigem Grunde verlängern, wenn hierdurch der Zweck des BImSchG nicht gefährdet wird.

 

  1. Für diese Entscheidung wird eine Gebühr in Höhe von 5.352,00 € festgesetzt.

 

Hinweis:

Im Übrigen wird diese Genehmigung unbeschadet der behördlichen Entscheidungen erteilt, die nach § 13 BImSchG nicht von der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung eingeschlossen werden (§ 21 Abs. 2 der 9. BImSchV).

 

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach dessen Bekanntgabe (Zustellung) beim Verwaltungsgericht Stuttgart, Augustenstr. 5, 70178 Stuttgart, schriftlich oder mündlich zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des Verwaltungsgerichts Stuttgart Klage erhoben werden.

 

Auslegung der Entscheidung

Eine Ausfertigung des gesamten Genehmigungsbescheids liegt von Montag, den 02.10.2017 bis einschließlich Mittwoch, den 18.10.2017 bei folgenden Behörden während der Dienststunden zur Einsichtnahme aus:

  1. Regierungspräsidium Stuttgart - Referat 54.1 - Industrie, Schwerpunkt Luftreinhaltung -, Ruppmannstraße 21, 70565 Stuttgart (Vaihingen), Eingang B, 1. OG, Zimmer 1.081 sowie
  2. Stadtverwaltung Boxberg, Kurpfalzstrasse 29, 97944 Boxberg.

 

Hinweise

Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung enthält Auflagen sowie die Begründung, aus der die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Gründe, die zur Entscheidung geführt haben, hervorgehen.

Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendung erhoben haben, als zugestellt.

 

Stuttgart, den 29.09.2017

Regierungspräsidium Stuttgart

Die Ergebnisse der Bundestagswahl 2017 im Wahlbezirk Boxberg finden Sie wenn Sie den folgenden Link öffnen:

Wahlergebnisse aufrufen

Das Umpfertalbad Boxberg ist bis einschließlich Freitag, den 8. September 2017 geöffnet. Ab Samstag, den 9. September 2017 wird das Bad geschlossen. Die liegen gebliebenen Handtücher und sonstige Sachen können bis dahin im Schwimmbad abgeholt werden. Wir bedanken uns bei allen Badegästen aus nah und fern für ihren Besuch in der Saison 2017.

Konzert zum Sonnenuntergang am Rosengarten

am Samstag, den 22. Juli 2017, um 20.00 Uhr im Rathaushof der Stadt Boxberg

 

Marina & The Kats - Die kleinste Bigband der Welt

 

Die  Künstler:   

Marina Zettl

Gesang und Schlagzeug

Thomas Mauerhofer

Gitarre und Gesang

Peter Schönbauer

Bassgitarre und Gesang

Martin Harms

Saxophon

Mario Vavti

Posaune

 

Musikstücke

 

THEME

TREAT ME NICE

EASY DOES IT

SOMEDAY

COFFEE

SNOW WHITE

PARADISE CITY

SUPERB

CINDERELLA

 

 

AND HER TEARS

BAMBOOZLE BOOGIE

SWEET CHILD

I FELL FOR YOU

HYPNOTIZE ME

SHIM SHAM

KAT WALK

DIRTY

 

Weitere Karten erhalten Sie im Vorverkauf bei der Stadt Boxberg oder an der Abendkasse:

Erwachsene    20,00 Euro

Schüler/Studenten   15,00 Euro

 

Bei schlechtem Wetter findet das Konzert im „Frankendom“ in Wölchingen statt.

Kontakt

Stadt Boxberg

Kurpfalzstraße 29
97944 Boxberg
Tel: +49 (0)7930 605-0
Fax: +49 (0)7930 605-29

Mail: stadt@boxberg.de



Öffnungszeiten

Montag - Mittwoch 08:00 - 12:30
Donnerstag 13:30 - 18:00
Freitag 08:00 - 12:00
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