Das Testzentrum in der Umpfertalhalle ist das letzte mal am 30.06.2022 geöffnet und schließt zum 01.07.2022.
Wir bedanken uns ganz herzlich für die sehr gute Zusammenarbeit bei allen Beteiligten:
Die Stadt Boxberg beabsichtigt in Zusammenarbeit mit dem Verein Akzente einen Helferkreis für die Flüchtlinge aus der Ukraine zu bilden. Ein erstes Treffen findet am Mittwoch, den 4. Mai 2022 um 17.00 Uhr im Mehrzweckraum des Medien- und Kulturzentrums statt. Frau Bürgermeisterin Beck wird an diesem Termin die Anwesenden über den aktuellen Stand informieren. Zunächst werden die Themen Sprache und Begegnung im Vordergrund stehen. Wer sich vorstellen kann, sich in irgendeiner Weise einzubringen ist herzlich eingeladen. Sollten Sie diesen Termin nicht wahrnehmen können aber trotzdem Interesse daran haben, wenden Sie sich bitte an Ilona Wild, Mediothek Tel. Nr. 9920237 oder an Willi Mladek, Stadt Boxberg Tel. Nr. 60519.
Die Stadt Boxberg sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n
Mitarbeiter (m/w/d) für die Kläranlage
mit einer abgeschlossenen handwerklichen Berufsausbildung vorzugsweise als Fachkraft für Abwassertechnik, Elektriker oder Schlosser (m/w/d).
Näheres entnehmen Sie bitte der Stellenausschreibung hier.
Die hohe Anzahl der derzeit Schutzsuchenden aus der Ukraine stellt hinsichtlich der Unterbringung große Herausforderungen an die Stadt Boxberg. Deshalb sind wir auf der Suche nach Wohnungen oder sonstigen Unterbringungsmöglichkeiten. Wenn Sie eine Wohnung vermieten können, bitten wir Sie uns dies mitzuteilen. Einen Vordruck hierfür finden Sie Hier. Für weitere Fragen steht Ihnen Herr Mladek unter Tel. Nr. 605-19 zur Verfügung.
Die Landesregierung hat die Corona-Verordnung geändert und lockert mit Bedacht die Einschränkungen. Ab 23. Februar 2022 gilt damit in Baden-Württemberg in vielen Bereichen wieder die 3G-Regelung.
Alle Änderungen finden Sie hier.
Vertrag für Anschluss von 28 Liegenschaften und Einrichtungen mit BBV unterzeichnet
Die Glasfaserzukunft vor Augen hat Boxberg. Die Stadt will die sich derzeit noch durch die BBV ergebende Chance auf ein flächendeckendes Netz auch für den Anschluss von 28 stadteigenen Liegenschaften und Einrichtungen sowie die digitale Verwaltung nutzen. Bürgermeisterin Heidrun Beck unterzeichnete jetzt mit der BBV einen entsprechenden Vertrag. Das Rathaus Boxberg erhält einen Hochleistungsanschluss mit jeweils 1 Gbit/s im Up- und Download. Alle anderen Liegenschaften sollen mit einem schnellen symmetrischen 300 Mbit/s Dienst an das geplante Netz der BBV angeschlossen werden, wenn das Unternehmen Boxberg ausbaut.
„Als Stadt, die ihre Digitalisierung der Verwaltung für ihre Bürgerinnen und Bürger sowie Betriebe beschleunigen möchte, führt an der Glasfaser kein Weg vorbei. Zudem ist die Technologie für Boxberg als Wohn- und Wirtschaftsstandort im Wettbewerb der Kommunen und Regionen extrem wichtig. Wir hoffen daher, dass noch viele unserem Signal für die Glasfaser folgen und die sich aktuell bietende einmalige Chance auf einen weitgehend kostenlosen Glasfaseranschluss für sich selbst nutzen. Ob zur Wertsteigerung der eigenen Immobilie oder auch als Beitrag zum aktiven Klimaschutz. Denn die Glasfaser benötigt bis zu 17-mal weniger Strom als die auf Kupfer basierenden Technologien wie DSL und Vectoring“, betonte Bürgermeisterin Heidrun Beck bei der Vertragsunterzeichnung.
„Wir freuen uns über das Vertrauen der Stadt und werden hier die Jugend fördern. Boxbergs Kindergärten erhalten von uns zusätzlich jeweils einen kostenlosen Internetanschluss, wenn wir unser Netz aktivieren. Einzige Bedingung ist, dass diese selber die Verantwortung für diese Zusatznetze übernehmen“, versprachen Robert Link, Regionalleiter Vertrieb der BBV, und Jochen Müssig BBV-Koordinator für den Main-Tauber-Kreis.
Bildquelle BBV (von links nach rechts): Jochen Müssig, BBV-Koordinator für den Main-Tauber-Kreis, Bürgermeisterin Heidrun Beck, Robert Link, Regionalleiter BBV
Auf nachfolgendem Link erhalten Sie Informationen zur Grundsteuerreform, die ab dem 1. Januar 2025 gilt.
3G-Pflicht im Rathaus
Die neue CoronaVO sieht ab dem 01.01.2022 eine 3G-Pflicht (getestet, genesen oder geimpft) für kommunale Verwaltungsgebäude vor. Um die Kontrolle des 3G-Nachweises zu gewährleisten kann das Rathaus nur noch unter Vorlage eines Test-, Genesenen- oder Impfnachweises nach vorheriger Terminabsprache besucht werden. Wir bitten von dieser Möglichkeit nur in dringend notwendigen Fällen Gebrauch zu machen und anstehende Angelegenheiten soweit als möglich telefonisch oder per E-Mail zu klären. Sie erreichen uns unter Tel. 6050 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. Die Durchwahlen unserer Mitarbeiter finden Sie auf der Homepage der Stadt Boxberg unter www.boxberg.de/Verwaltung/Rathaus/Rathausmitarbeiter.
Ausgabe der Windelsäcke
Die Ausgabe der Windelsäcke für Kleinkinder und Inkontinenz findet statt immer Montags von 9:00 - 11:00 Uhr und Donnerstags von 16:00 – 18:00 Uhr im Glasbau, Rathaushof.
Ein Rezept kann bei Inkontinenz entfallen, wenn Sie bereits letztes Jahr Windelsäcke erhalten haben. Windelsäcke für Kleinkinder erhalten Sie bis zur Vollendung des 2. Lebensjahres. Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis mit. Die Formulare können Sie sich schon vorab herunterladen: www.boxberg.de/verwaltung/service/formulare.
Ausgabe von gelben Säcken
Ab dem 01.01.2021 kann das Rathaus bis auf Weiteres nur nach vorheriger Terminabsprache besucht werden. Wir werden daher eine Ausgabe für gelbe Säcke einrichten. Sie findet immer Montags von 9:00 - 11:00 Uhr und Donnerstags von 16:00 – 18:00 Uhr im Glasbau, Rathaushof statt.
Testcenter in der Umpfertalhalle Boxberg für die Gemeinden Boxberg und Ahorn
Eine Kooperation der Stadt Boxberg mit der Stadt-Apotheke Boxberg und dem Deutschen Roten Kreuz, Ortsverein Boxberg.
Öffnungszeiten
Montags bis samstags ab 17:30 Uhr
Anmeldung
Eine vorhergehende Terminvereinbarung ist zwingend notwendig.
Online über www.testcenter-boxberg.de
Anmeldungen von Personen ohne Internetzugang bzw. E-Mail-Adresse werden bei der Stadtverwaltung Boxberg unter Telefon 07930 605-11 entgegengenommen:
Montag bis Donnerstag 8:00 - 12:30 Uhr, 14:00 – 16:00 Uhr
Freitag 8:00 - 12:30 Uhr
Testablauf
Bitte erscheinen Sie max. 10 Minuten vor dem vereinbarten Termin.
Zum Testtermin wird das Tragen einer FFP 2 Maske ausdrücklich empfohlen.
Bei der Anmeldung sind das unterschriebene Anmeldeformular sowie ein Ausweis mit Lichtbild (z.B. Personalausweis) vorzulegen.
Weitere Testmöglichkeiten bietet der Pflegedienst Hand in Hand
- Achtung Änderung ab 01.04.2022 -
Anbieter |
Tag |
Wann |
Wen |
Termin- vergabe |
Sonstiges |
Pflegedienst Hand in Hand Unterschüpf Tel. 3279454 |
täglich, auch am Samstag und Sonntag
sowie Montag – Freitag |
6:00 Uhr – 16:00 Uhr
16:00 Uhr – 18:00 Uhr |
alle Bürger*innen
alle Bürger*innen |
mit Termin
ohne Termin |
telefonische Terminvereinbarung von 8:00 – 16:00 Uhr
Open Door Testung |
15.11.2021 -
Der LEADER Verein Regionalentwicklung Hohenlohe-Tauber hat einen neuen LEADER Projektaufruf veröffentlicht. Ab sofort können Projektanträge beim LEADER Regionalmanagement eingereicht werden. Der Aufruf richtet sich speziell an Projekte aus dem Bereich Natur- und Landschaftsschutz und an private nicht-investive Projekte in den Bereichen Kunst und Kultur. Für Projekte im Bereich Natur- und Landschaftsschutz stehen im Aktionsgebiet Hohenlohe-Tauber für das Jahr 2022 insgesamt 150.000 Euro Landesmittel zur Förderung zur Verfügung. Unterschiedliche Maßnahmen, die dem Natur- und Landschaftsschutz dienen, können im europäischen Förderprogramm gefördert werden. Vor Antragstellung wird empfohlen, Kontakt mit dem Regionalmanagement aufzunehmen. Für Projekte im Bereich Kunst und Kultur gibt es im Jahr 2022 insgesamt 10.000 Euro Fördergelder aus dem Land. Wichtig ist, dass hier nur private Antragsteller*innen einen Förderantrag einreichen können. Es können ausschließlich nicht-investive Projektanträge gefördert werden. Vor Antragstellung wird empfohlen, Kontakt mit dem Regionalmanagement aufzunehmen. LEADER ist ein Förderprogramm der Europäischen Union für den Ländlichen Raum mit den Förderschwerpunkten Grundversorgung, Wirtschaft, Tourismus und Kulturlandschaft. Das Aktionsgebiet Hohenlohe-Tauber gehört zu den 18 Aktionsgebieten in Baden-Württemberg.
Gesucht werden Projekte, die in der Planung bereits weit fortgeschritten sind und bis spätestens 31. Dezember 2022 umgesetzt werden können. Erforderlich sind alle Genehmigungen, der Nachweis der Projektkosten über Vergleichsangebote und die Sicherstellung der Finanzierung.
Anträge können ab sofort von allen Interessenten gestellt werden. Die Projektideen müssen sich in den definierten Handlungsfeldern des Regionalen Entwicklungskonzeptes (REK) Hohenlohe-Tauber wiederfinden.
Hierzu gehören folgende 4 Handlungsfelder:
HF 1: Perspektiven für Jugend und Senioren
HF 2: Verborgene Schätze
HF 3: Zukunftsträchtiges Wirtschaften
HF 4: Inwertsetzung Kulturlandschaft
- Offen nur für Anträge in Modul 3 Landschaftspflegerichtlinie (LPR) und Modul 5 Private nicht-investive Vorhaben Kunst und Kultur nach Art. 20 ELER-VO
- Stichtag für die Einreichung der Anträge beim Regionalmanagement: 07. Januar 2022
- Voraussichtlicher Auswahltermin: 23. Februar 2022
- Themenbereiche: alle vier Handlungsfelder des REK (s.o.)
- Höhe des Budgets, das für diesen Aufruf bereitsteht:
Modul 3 Landschaftspflegerichtlinie (LPR): 150.000 €
Modul 5 Private nicht-investive Vorhaben Kunst und Kultur nach Art. 20 ELER-VO: 10.000 €
- Die Bereitstellung der Landesmittel steht in 2022 im Bereich der Investitionen Modul 3 Landschaftspflegerichtlinie (LPR Teil C und D) und Modul 5 Private nicht-investive Vorhaben Kunst und Kultur nach Art. 20 ELER-VO, unter dem Vorbehalt der Verabschiedung des Landeshaushalts vom Landtag und der Zuweisung durch das Finanzministerium. Das wird voraussichtlich spätestens im Februar 2022 sein. Es wird deshalb darauf hingewiesen, dass die im Projektaufruf genannten Landesmittel unter dem Vorbehalt der noch ausstehenden Entscheidung des Landtags stehen. Erst nach der Verabschiedung des Haushaltes durch den Landtag steht fest, ob die Fördermittel für Projekte der LEADER Module 3 und 5 bereitstehen. Bei der Bewilligung der Projekte könnte es daher zu Verzögerungen kommen und im schlimmsten Ausnahmefall auch keine Zustimmung erfolgen.
- Obergrenze der förderfähigen Kosten (netto) pro Projekt: 600.000 €
Adresse für die Einreichung der Anträge und Auskünfte zum Aufruf:
LEADER Regionalmanagement Hohenlohe-Tauber
Herrenhaus Buchenbach
Langenburger Str. 10
74673 Mulfingen-Buchenbach
Kontakt:
Thomas Schultes: 07938-66893-91
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Benjamin Högele: 07938-66893-92
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Die Projektanträge werden vom Auswahlausschuss des Vereins Regionalentwicklung Hohenlohe-Tauber e.V. nach einem transparenten und überprüfbaren Auswahlverfahren anhand der objektiven Bewertungskriterien bewertet, entsprechend ausgewählt und beschlossen. Die Bewertungskriterien, Informationen zum Projektauswahlverfahren und die Geschäftsordnung des Auswahlausschusses können unter www.leader-hohenlohe-tauber.eu/service-downloads/ eingesehen werden.
Alle weiteren relevanten Informationen zur Umsetzung von LEADER in unserem Aktionsgebiet entnehmen Sie bitte dem Regionalen Entwicklungskonzept, ebenfalls auf der Homepage abrufbar.
Vor Antragseinreichung wird eine Kontaktaufnahme mit der LEADER-Geschäftsstelle zwecks Überprüfung der grundsätzlichen Förderfähigkeit Ihrer Projektidee unbedingt empfohlen.
Stadt Boxberg
Kurpfalzstraße 29
97944 Boxberg
Tel: +49 (0)7930 605-0
Fax: +49 (0)7930 605-29
Mail: stadt@stadt-boxberg.de
Öffnungszeiten
Montag - Mittwoch | 08:00 - 12:30 |
Donnerstag | 13:30 - 18:00 |
Freitag | 08:00 - 12:00 |