Beplaene/2. Änderung Dell-Epplinger Weg

2017062 Bekanntmachung

Öffentliche Bekanntmachung

ERGÄNZUNG DES BEBAUUNGSPLANES „2.ÄNDERUNG UND ERWEITERUNG „DELL-EPPLINGER WEG“ AUF DER GEMARKUNG SCHWEIGERN IM BESCHLEUNIGTEN VERFAHREN

Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs.2 BauGB

Der Gemeinderat der Stadt Boxberg hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 07.06.2021 dem Entwurf des geänderten und ergänzten Bebauungsplanes und der geänderten örtlichen Bauvorschriften für das Wohngebiet „2. Änderung und Erweiterung Dell-Epplinger Weg“ der Gemarkung Schweigern zugestimmt und dessen Offenlegung nach § 3 Abs.2 BauGB sowie die Behördenbeteiligung nach § 4 Abs.2 BauGB beschlossen.

Das Plangebiet liegt im nördlich im Anschluss an das bestehende Baugebiet „Dell-Epplinger Weg“ auf der Gemarkung Schweigern. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst 38.825 m². Darin sind die Grundstücke 3684; 9930; 10021; 10022; 10023; 10024; 10025; 10026; 10027; 10028; 10029; 10030; 10031; 10032; 10033; 10034; 10035; 10036; 10037; 10038; 10039;10040; 10041; 10042; 10043; 10044; 10045; 10046; 10047; 10048; 10049; 10050; 10051; 10052; 10053; 10054; 10055; 10056; 10057; 10058; 10059; 10060; 10061; 10062; 10063; 10064; 10065; 10066; 10067. Die Abgrenzung des Plangebietes ergibt sich aus dem nachstehend abgedruckten, nicht maßstäblichen Lageplan. Das Plangebiet liegt innerhalb der schwarz gestrichelten Fläche.

Der Bebauungsplan wird nach § 13 a BauGB geändert und ergänzt und im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs.4 BauGB aufgestellt. Es wird vom Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe umweltbezogener Informationen und der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Absatz 1 und § 10a Absatz 1 BauGB abgesehen. Ziel und Zweck der Planung ist die kurzfristige Änderung von planungs- und bauordnungsrechtlichen Festsetzungen, die die maximalen Gebäudehöhen und die Dachneigungen des rechtsgültigen Bebauungsplans „2. Änderung und Erweiterung Dell, Epplinger Weg“ ändern und ergänzen. Damit kann vorliegenden Bauanträgen zur Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum die Baugenehmigung erteilt werden. Durch den Bebauungsplan werden keine Vorhaben begründet, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen. Es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Absatz 6 Nummer 7b BauGB genannten Schutzgüter (Natura 2000-Gebiete).

Gemäß § 3 Abs.2 BauGB liegt der Entwurf des Bebauungsplanes mit seinen geänderten und ergänzten textlichen und zeichnerischen Festsetzungen sowie der geänderten Örtlichen Bauvorschriften vom

 

23.08.2021 bis 23.09.2021 je einschließlich

 

im Rathaus Boxberg, Kurpfalzstraße 29, Zimmer Nr. 2.09 während der Dienststunden öffentlich aus. Innerhalb dieser Frist kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren. Während der Auslegungsfrist können Anregungen und Bedenken vorgebracht werden. Diese können der Stadt Boxberg auch schriftlich mitgeteilt werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen und Bedenken können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Mit dem Bebauungsplan werden die Begründung zum Bebauungsplan und der Fachbeitrag Artenschutz ausgelegt.

Sämtliche Unterlagen sowie die Bekanntmachung werden gemäß § 4a Abs.4 BauGB im obengenannten Zeitraum der Offenlegung zudem auf der Homepage der Stadt Boxberg eingestellt.

Sollte das Rathaus Boxberg aus Gründen von Vorgaben aus der Pandemie geschlossen sein, so können telefonisch unter der Telefonnummer 07930/6050 Termine für einem Zugang der ausgedruckten Bebauungsplanunterlagen vereinbart werden.

 

Boxberg den 12.08.2021                   Bürgermeisterin Heidrun Beck

04_A_AE3_Dell_Ew_Schweigern_Stand_210607_Anhang_01 2.pdf

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01_P_AE3_Dell_Ew_Schweigern_Stand_210607_01 P01 M500 2.pdf

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Kontakt

Stadt Boxberg

Kurpfalzstraße 29
97944 Boxberg
Tel: +49 (0)7930 605-0
Fax: +49 (0)7930 605-29

Mail: stadt@stadt-boxberg.de



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