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offenlegung/Gewerbepark 2 Aenderung

 

2017081 Bekanntmachung Amtsblatt Boxberg Nr. 32, Donnerstag den 08.08.2019

Öffentliche Bekanntmachung

BEKANNTMACHUNG ÜBER DIE OFFENLEGUNG DES ENTWURFS ZUM BEBAUUNGSPLAN:

„2. GEMEINSAME ÄNDERUNG GEWERBEPARK AM PRÜFZENTRUM (TESTSTRECKE) UND LANDWIRTSCHAFTLICHE LEHR- UND VERSUCHSANSTALT BOXBERG“ UND DER DAZU GEHÖRIGEN ÖRTLICHEN BAUVORSCHRIFTEN; GEMARKUNG WINDISCHBUCH

-ÖFFENTLICHE BÜRGERBETEILIGUNG GEMÄß § 3 Abs.2 BauGB-

Der Gemeinderat der Stadt Boxberg hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 17.06.2019 dem Entwurf des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften für das Gewerbegebiet „2. Gemeinsame Änderung Gewerbepark am Prüfzentrum (Teststrecke) und Landwirtschaftliche Lehr- und Versuchsanstalt Boxberg“ auf der Gemarkung Windischbuch zugestimmt und dessen Offenlegung nach § 3 Abs.2 BauGB sowie die Behördenbeteiligung nach § 4 Abs.2 BauGB beschlossen.

Das Plangebiet liegt nördlich von Windischbuch am Standort für Gewerbe und Industrie „Seehof“. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst 80.003 m². Betroffen von der Planung ist das Grundstück 6001/22.

 

  1. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung:

Die Änderung der Bebauungspläne dient der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zum Neubau eines Lager- und Logistikzentrums für die Theo Förch GmbH & Co. KG aus Neuenstadt am Kocher. Die Grundzüge der Planung aus den bestehenden, rechtsgültigen Bebauungsplänen werden übernommen. Es darf ein Vorhaben realisiert werden, dass einer vereinfachten Genehmigung nach der 4. Bundesimmissionsverordnung bedarf. Das geplante Gefahrgutlager fällt unter die 12. Bundesimmissionsverordnung (Störfallbetrieb).

  1. Sich wesentlich unterscheidende Lösungen: Standort- und Ausführungsvarianten:

Es bestehen keine sich wesentlich unterscheidende Standort- und Ausführungsvarianten.

  • Voraussichtlichen Auswirkungen der Planung

Die Planung dient der Bebaubarkeit vorhandener gewerblicher Flächen. Die Änderung sieht eine Erhöhung der zulässigen Grundflächenzahl von 0,7 auf 0,8 vor sowie größere Gebäudehöhen.  Zudem werden die Pflanzgebote reduziert. Die genannten Änderungen führen voraussichtlich zu keinen wesentlichen Auswirkungen. Die bestehenden Bebauungspläne lassen bereits bimschpflichtige bzw. störfallrelevante Gewerbebetriebe zu.

 

 

Auslegung

Gemäß § 3 Abs.2 BauGB ist die Öffentlichkeit, auch Kinder und Jugendliche, über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten und Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Hierzu liegt der Entwurf des Bebauungsplanes, der Örtlichen Bauvorschriften, der Begründung mit Umweltbericht sowie ein Fachgutachten zum angemessenen Sicherheitsabstand gemäß § 50 BImSchG sowie Geräuschkontingentierung nach DIN 45691 in der Zeit vom

19.08.2019 bis 19.09.2019 je einschließlich

auf dem Rathaus Boxberg Zimmer Nr. 2.09 während der Dienststunden öffentlich aus. Sämtliche Unterlagen können auch auf der Homepage der Stadt Boxberg www.boxberg.de unter der Rubrik Verwaltung/Offenlegung eingesehen werden. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. Ferne wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Normenkontrolle nach § 47 VwGO unzulässig ist, soweit im Rahmen der Auslegung Einwendungen nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Insbesondere sind folgende umweltbezogene Informationen verfügbar:

  1. Begründung und Umweltbericht mit Informationen zu den Auswirkungen des Vorhabens

 

  • auf die Änderung der Pflanzgebote
  • auf Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie auf
  • die Landschaft und die biologische Vielfalt
  • auf Natura 2000-Gebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes
  • auf den Menschen und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt
  • auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter
  • Vermeidung von Emissionen sowie der sachgerechte Umgang mit Abfällen und Abwässern

Das Vorhaben unterliegt der Pflicht zur Durchführung einer standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 7 Abs.2 UVPG.

Durch den Bebauungsplan werden keine Vorhaben begründet, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen. 

 

gez. Christian Kremer

Bürgermeister

 

 

Kontakt

Stadt Boxberg

Kurpfalzstraße 29
97944 Boxberg
Tel: +49 (0)7930 605-0
Fax: +49 (0)7930 605-29

Mail: stadt@stadt-boxberg.de



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