Beplaene/Stuetze

BP „Stütze“

Bekanntmachung

der Öffentlichen Auslegung nach §3 (2) BauGB des Entwurf des Bebauungsplanes „Stütze“ mit Örtlichen Bauvorschriften, Ortsteil Schweigern

Der Gemeinderat der Stadt Boxberg hat in seiner Sitzung am 25.05.2020 den Entwurf des Bebauungsplanes „Stütze“ gebilligt. Das Plangebiet besitzt eine Größe von ca. 4ha und umfasst die Flurstücke Nr. 337/1 (Teilfläche), 1172 (Teilfläche), 1213 (Teilfläche), 1138, 1144, 1206, 1214, 1214/1, 1215, 1216, 1217, 1218, 1220, 1221, 1222, 1223 und 1250 (Teilfläche) der Gemarkung Schweigern. Der Geltungsbereich ist aus nachfolgendem Lageplan ersichtlich, der Bestandteil der Bekanntmachung ist. Maßgebend ist der vom Planungsbüro Klärle GmbH erstellte Entwurf des Bebauungsplanes mit zeichnerischem und textlichem Teil, Begründung und Umweltbericht und spezieller artenschutzrechtlicher Prüfung jeweils vom 25.05.2020.

 

Abgrenzung Plangebiet:                                            

Abgrenzung Plangebiet

 

Auszug Bebauungsplan:

Auszug Bebauungsplan  

 

Ziel und Zweck der Planung:

Um die Nahversorgung in der Gesamtstadt Boxberg und insbesondere im größten Teilort Schweigern zu verbessern, ist ein neuer Einzelhandelsmarkt am östlichen Ortsrand des Teilortes geplant. Die Lage an der Bundesstraße nach Lauda-Königshofen und der Landesstraße nach Bad Mergentheim ist strategisch günstig. Weiterhin benötigt ein bestehender metallverarbeitender Betrieb, der im benachbarten Gewerbegebiet „Stichel-Herdgasse“ ansässig ist, Erweiterungsflächen. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Gewerbe- und Sondergebiet geschaffen werden. Die Planstraße grenzt die beidem Bauflächen für Gewerbe und Einzelhandel voneinander ab. Die Festsetzung einer maximalen Gebäudehöhe soll die Höhenentwicklung der Gebäude begrenzen. Zur Begrenzung der Versiegelung wird eine Grundflächenzahl von 0,8 festgesetzt. Für den Eingriff in Natur und Landschaft sowie Artenschutz sind Ausgleichsmaßnahmen innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans vorgesehen. Weitere planexterne Ausgleichsmaßnahmen werden notwendig. Die Aufstellung des Bebauungsplans ist erforderlich, um das notwendige Baurecht zu schaffen.

Der vom Gemeinderat in seiner Sitzung vom 25.05.2020 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes sowie die nach Einschätzung der Stadt Boxberg wesentlichen, bereits vorliegenden, umweltbezogenen Stellungnahmen liegen

vom 10.08.2020 bis einschließlich 11.09.2020

bei der Stadtverwaltung Boxberg, Hauptamt Zimmer 2.09, Kurpfalzstraße 29, 97944 Boxberg, während der üblichen Dienststunden, aus. Während dieser Zeit besteht Gelegenheit zu Äußerungen und zur Erörterung der Planung. Seit Dienstag, den 17.03.2020 ist das Rathaus Boxberg bis auf Weiteres geschlossen. Der Dienstbetrieb der Stadtverwaltung bleibt aber aufrechterhalten, so dass die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen nach terminlicher Absprache unter Tel. 07930/60531 oder per Email: „stadt@boxberg.de“ möglich ist. Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet unter www.boxberg.de „Verwaltung – Offenlegung“ und www.klaerle.de „Behördenbeteiligung“ eingestellt.

Während dieser Zeit kann jedermann Stellungnahmen (schriftlich oder zur Niederschrift) zu dem Entwurf abgeben. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

 

Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

Umweltbezogene Bestandteile des Bebauungsplanes:

  • Umweltbericht vom 25.05.2020 zum Bebauungsplan mit Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Klima, Landschaftsbild sowie Kultur- und Sachgüter inkl. Abarbeitung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung des § 1 a Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 18 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
  • Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Stand 25.05.2020 mit Betrachtung insbesondere der Arten Vögel und Fledermäuse.

 

Umweltbezogene Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange aus der Frühzeitigen Beteiligung:

  • Stellungnahme des NABU Boxberg vom 07.04.2020 in Bezug auf den Verlust landwirtschaftlicher Nutzflächen sowie Streuobstflächen und die Beanspruchung weiterer landwirtschaftlicher Flächen für Ausgleichsmaßnahmen
  • Stellungnahme des Regierungspräsidium Freiburg, Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB) vom 16.04.2020 mit Hinweisen zur Geotechnik
  • Stellungnahme des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis vom 08.05.2020 und in Bezug auf die Niederschlags- und Abwasserbeseitigung, Starkregenvorsorge, noch festzulegenden Ausgleichsmaßnahmen, Hinweise zum Boden- und Grundwasserschutz, Bodenschutz, der Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung, artenschutzrechtliche Belange hinsichtlich Reptilien, Lärmimmissionen in Bezug auf die nächste Wohnbebauung, in Bezug auf den Verlust landwirtschaftlicher Nutzflächen und die Beanspruchung weiterer landwirtschaftlicher Flächen für Ausgleichsmaßnahmen

Gleichzeitig werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 2 und § 2 Abs. 2 BauGB beteiligt und um die Abgabe ihrer Stellungnahme innerhalb angemessener Frist gebeten.

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass ein Bebauungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben.

 

Boxberg, 30.07.2020

 

Gez. Christian Kremer, Bürgermeister

2020_06_30_05_BP_saP.pdf

Size: 3.2 MBDownloaded: 1 130x

Kontakt

Stadt Boxberg

Kurpfalzstraße 29
97944 Boxberg
Tel: +49 (0)7930 605-0
Fax: +49 (0)7930 605-29

Mail: stadt@stadt-boxberg.de



Öffnungszeiten

Montag - Mittwoch 08:00 - 12:30
Donnerstag 13:30 - 18:00
Freitag 08:00 - 12:00
Joomla templates by JoomlaShine