Beplaene/Billweg Uiffingen

ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG DES BEBAUUNGSPLANES UND DER ÖRTLICHEN BAUVORSCHRIFTEN „BILLWEG“, GEMARKUNG UIFFINGEN IM BESCHLEUNIGTEN VERFAHREN

Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs.2 BauGB

Der Gemeinderat der Stadt Boxberg hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 18.11.2019 dem Entwurf des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften für das Baugebiet „Billweg“ der Gemarkung Uiffingen zugestimmt und dessen Offenlegung nach § 3 Abs.2 BauGB sowie die Behördenbeteiligung nach § 4 Abs.2 BauGB beschlossen.

Das Plangebiet liegt westlich der Straße Billweg auf der Gemarkung Uiffingen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst 1,4 ha. In das Plangebiet sind die Grundstücke Flst.Nrn. Flst.Nrn. 9383, 9386 und 9411/1 vollständig sowie 8132 und 41/5 als Teilfläche der Gemarkung Uiffingen einbezogen. Die Abgrenzung des Plangebietes ergibt sich aus dem nachstehend abgedruckten, nicht maßstäblichen Lageplan. Das Plangebiet liegt innerhalb der schwarz gestrichelten Fläche.

Plangebiet Bebauungsplan Billweg

 

Der Bebauungsplan wird nach § 13 b BauGB unter Einbeziehung von Außenbereichsflächen im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs.4 BauGB aufgestellt. Es wird vom Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe umweltbezogener Informationen und der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Absatz 1 und § 10a Absatz 1 BauGB abgesehen. Ziel und Zweck der Planung ist die kurzfristige Bereitstellung von Baugrundstücken zur Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum. Durch den Bebauungsplan werden keine Vorhaben begründet, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen. Es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Absatz 6 Nummer 7b BauGB genannten Schutzgüter (Natura 2000-Gebiete). Von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Absatz 1 und § 4 Absatz 1 wurde abgesehen.

Gemäß § 3 Abs.2 BauGB liegt der Entwurf des Bebauungsplanes mit seinen textlichen und zeichnerischen Festsetzungen sowie der örtlichen Bauvorschriften vom 23.08.2021 bis 23.09.2021 je einschließlich im Rathaus Boxberg, Kurpfalzstraße 29, Zimmer Nr. 2.09 während der Dienststunden öffentlich aus. Innerhalb dieser Frist kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren. Während der Auslegungsfrist können Anregungen und Bedenken vorgebracht werden. Diese können der Stadt Boxberg auch schriftlich mitgeteilt werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen und Bedenken können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Mit dem Bebauungsplan werden die Begründung zum Bebauungsplan und der Fachbeitrag Artenschutz ausgelegt. Für den Fall, dass das Rathaus aufgrund der Corona-Pandemie geschlossen werden muss, kann in die ausgelegten Planunterlagen nach terminlicher Absprache unter Tel. 07930/60531 oder Email stadt@boxberg.de eingesehen werden. Sämtliche Unterlagen sowie die Bekanntmachung werden gemäß § 4a Abs.4 BauGB im obengenannten Zeitraum der Offenlegung zudem auf der Homepage der Stadt Boxberg www.boxberg.de unter der Rubrik Verwaltung/Offenlegung und der Homepage des Ingenieurbüro Klärle www.klaerle.de unter der Rubrik Behördenbeteiligung eingestellt.

Gleichzeitig werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 1 und § 2 Abs. 2 BauGB beteiligt und um die Abgabe ihrer Stellungnahme innerhalb angemessener Frist gebeten.

 

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem LDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass ein Bebauungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben.

 

Boxberg, den 12.08.2021

gez. Heidrun Beck, Bürgermeisterin

2021_06_07_05_BP_Billweg_saP.pdf

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2021_06_07_04_BP_Billweg_Begruendung.pdf

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2021_06_07_03_BP_Billweg_ÖrtlBauvorschriften.pdf

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2021_06_07_02_BP_Billweg_PlanungsrechtlFestsetzungen.pdf

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2021_06_07_01_BP_Billweg_Lageplan.pdf

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Kontakt

Stadt Boxberg

Kurpfalzstraße 29
97944 Boxberg
Tel: +49 (0)7930 605-0
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Mail: stadt@boxberg.de



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