offenlegung/klinge_windischbuch

Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften für den Bebauungsplan „Klinge“, Gemarkung Windisch-buch
- Aufstellungsbekanntmachung -
- Vorgezogene Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB -


Der Gemeinderat der Stadt Boxberg hat in seinen öffentlichen Sitzungen vom 19.07.2021 und 31.01.2022 beschlossen, für den Bebauungsplan „Klinge“ der Gemarkung Windischbuch einen Bebauungsplan aufzu-stellen sowie für diesen Bereich örtliche Bauvorschriften zu erlassen. Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
In gleicher Sitzung hat der Gemeinderat beschossen die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen. Betroffen von der Aufstellung sind die Grundstücke mit den Flurstücksnummern 278 z.T., 6010, 6014/1 z.T. und 6013 der Gemarkung Windischbuch (siehe nachfolgen-den genordeten Kartenausschnitt).

Durch die Erstellung des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften sollen die bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ansiedelung von Gewerbe geschaffen werden.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sind die Bürger über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu unterrich-ten und Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Hierzu liegt der Vorentwurf des Bebauungspla-nes mit Planzeichnung, Planungsrechtlichen Festsetzungen, Örtlichen Bauvorschriften, Begründung, Um-weltbericht und spezieller artenschutzrechtlicher Prüfung in der Zeit vom

21.02.2022 bis 23.03.2022 je einschließlich

auf dem Rathaus Boxberg Zimmer Nr. 2.09 während der Dienststunden öffentlich aus. Während dieser Zeit besteht Gelegenheit zu Äußerungen und zur Erörterung der Planung. Das Rathaus Boxberg bis auf Weiteres aufgrund der Corona-Pandemie geschlossen. Die Stadtverwaltung kann nur mit 3G-Nachweis und mit FFP2-Masken betreten werden. Der Dienstbetrieb der Stadtverwaltung bleibt aber aufrechterhalten, so dass die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen nach terminlicher Absprache unter Tel. 07930/60531 oder per E-Mail an stadt@boxberg.de möglich ist. Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszule-genden Unterlagen sind zusätzlich im Internet unter www.boxberg.de/Verwaltung/Offenlegung eingestellt. Es können auch Stellungnahmen telefonisch zur Niederschrift unter 07930/60531 gegeben werden.


Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Gleichzeitig werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 1 und § 2 Abs. 2 BauGB beteiligt und um die Abgabe ihrer Stellungnahme innerhalb ange-messener Frist gebeten.

Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB ist bei der Aufstellung von Bauleitplänen für die Belange des Umweltschutzes eine Umweltprüfung durchzuführen, in der die voraussichtlichen und erheblichen Umweltauswirkungen in ei-nem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden müssen. Für den vorliegenden Vorentwurf zum Bebau-ungsplan ist ein Umweltbericht in geeignetem Umfang notwendig. Der Umweltbericht gemäß § 2a BauGB ist Teil der Begründung und der öffentlichen Auslegung.

I)    Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung:
Der Bebauungsplan dient der Schaffung von Gewerbeflächen für ein konkretes Vorhaben eines ortsansässigen Betriebes.

II)    Sich wesentlich unterscheidende Lösungen der Standort- und Ausführungsvarianten:
Es bestehen keine sich wesentlich unterscheidende Standort- und Ausführungsvarianten. Es wurden drei mögliche Standorte untersucht. Der gewählte Standort entspricht dem vorab untersuchten Standort 2, auf den die Wahl fiel.

III)    Voraussichtlichen Auswirkungen der Planung
Durch den Bebauungsplan werden Ackerflächen in Bauland umgewandelt und zukünftig ca. 70% der Flächen versiegelt.

Insbesondere sind folgende umweltbezogene Informationen verfügbar:

Auswirkungen des Vorhabens auf die Schutzgüter einschließlich des Naturschutzes und der Landschafts-pflege gemäß § 1 Abs. 6 Nr.7 Buchstabe a bis j
insbesondere

•    auf Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge
zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt
•    auf Natura 2000-Gebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes
•    auf den Menschen und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung
•    auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter
•    Vermeidung von Emissionen sowie der sachgerechte Umgang mit Abfällen und Abwässern

•    Eingriffe in den Naturhaushalt nach dem Bundesnaturschutzgesetz

Zur Betrachtung von Auswirkungen auf den Umweltzustand der einzelnen Schutzgüter wurden folgende Fachgutachten erstellt:

•    Schutzgut Mensch: Geräuschimmissionsprognose mit Lärmkontingentierung
•    Schutzgut Mensch/ Schutzgut Luft: Immissionsprognose Geruch und Vorprüfung Bioaerosole
•    Schutzgut Pflanzen und Tiere: spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt im Bereich des Wasserschutzgebietes „WSG WINDISCH-BUCH-NEUNSTETTEN-OBERNDORF“ innerhalb der Zone IIIA.

Beim Regionalverband Heilbronn-Franken wurde eine Erweiterung des Schwerpunktes für Industrie, Gewerbe und Dienstleistungen am Seehof um 25% beantragt.

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass ein Bebauungsplanverfah-ren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentli-chen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der be-troffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben.

Boxberg den 10.02.2022


Heidrun Beck
Bürgermeisterin

Kontakt

Stadt Boxberg

Kurpfalzstraße 29
97944 Boxberg
Tel: +49 (0)7930 605-0
Fax: +49 (0)7930 605-29

Mail: stadt@stadt-boxberg.de



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