Die Bürger der baden-württembergischen Gemeinden wählen den Bürgermeister / die Bürgermeisterin ihrer Gemeinde in freier, allgemeiner, gleicher, direkter und geheimer Wahl für acht Jahre. Die Wahl des Bürgermeisters / der Bürgermeisterin findet unabhängig von der Wahl des Gemeinderats statt. Die nächste Bürgermeisterwahl erfolgt im Jahr 2029.
Der Bürgermeister / Die Bürgermeisterin hat in Baden-Württemberg eine starke Stellung. Neben seiner / ihrer repräsentativen Tätigkeit ist er /sie gleichzeitig stimmberechtigte/r Vorsitzende/r des Gemeinderates und all seiner Ausschüsse, Chef/in der Verwaltung sowie Rechtsvertreter/in der Gemeinde nach außen. In Stadtkreisen und Großen Kreisstädten trägt er / sie die Bezeichnung Oberbürgermeister/in.