Das Programm STÄRKE hat zum Ziel durch STÄRKUNG der Elternkompetenzen, insbesondere der Erziehungskompetenz, die Kinder zu stärken und ihre Entwicklungsmöglichkeiten zu verbessern.
Das Programm enthält zwei Komponenten:
– Die Ausgabe von Bildungsgutscheinen im Wert von 40 Euro an alle Eltern Neugeborener und
– die Möglichkeit spezieller Unterstützung von Familien in besonderen Lebenssituationen, die auch mit
häuslichen Beratungen verbunden werden können.
Bildungsgutscheine
SO EINFACH GEHT DAS!
– Der Bildungsgutschein im Wert von 40 Euro wird Ihnen durch das Einwohnermeldeamt
(bei Pflege- und Adoptivkindern durch das Jugendamt) zugeschickt.
– Sie geben ihn bei der Buchung eines Kurses Ihrer Wahl beim Veranstalter ab.
– Dieser gewährt einen entsprechenden Gebührenerlass, d.h. bei Kursen mit einer Gebühr von
40,- Euro fallen für Sie keine Gebühren an, bei Kursen mit höheren Gebühren wird der
Gutscheinwert angerechnet.
– Der Veranstalter reicht den Gutschein mit Ihrer Unterschrift bei der Stadt bzw. dem Landkreis ein.
WELCHE VORAUSSETZUNGEN MÜSSEN VORLIEGEN?
– Ihr Kind ist ab dem 1. September 2008 geboren,
– Sie haben mit ihrem Kind den Hauptwohnsitz in Baden-Württemberg,
– mit der Teilnahme an einem Familienbildungskurs wird bis zum ersten Geburtstag des Kindes begonnen und
– der Gutschein muss bei Veranstaltern eingelöst werden, die Organisationen angehören, die die Rahmenvereinbarung
STÄRKE unterzeichnet haben oder die mit Billigung des Jugendamts der Rahmenvereinbarung beigetreten sind.
WELCHE KURSE KÖNNEN BESUCHT WERDEN?
– Ein Grundkurs mit vier mal 1,5 Stunden (8 Unterrichtseinheiten) zur Entwicklung von Kindern im ersten Lebensjahr,
– vier Themenkurse aus den Bereichen Kommunikation in der Familie, Vater sein und Mutter sein, Väter in der Elternzeit,
Entwicklungspsychologie, Kinderpflege, Ernährung, Bewegung oder
– als Teilzahlung für einen breiter angelegten Elternkurs, dessen Themen sich auch auf Beziehungsthemen oder Fragen,
die ältere Kinder betreffen, erstrecken dürfen.
Besondere Lebenssituationen
Befindet sich Ihre Familie - unabhängig vom Alter der Kinder - in einer der folgenden besonderen Lebenssituationen:
– Alleinerziehung,
– frühe Elternschaft (mind. ein Elternteil unter 18 Jahren),
– Gewalterfahrung,
– Krankheit (dazu zählt auch Sucht) und Behinderung eines Familienmitglieds,
– Mehrlingsversorgung,
– Migrationshintergrund,
– Pflege- oder Adoptivfamilie,
– prekäre finanzielle Verhältnisse,
– Trennung und Unfall oder Tod eines Familienmitglieds,
wenden Sie sich bitte an Ihre Hebamme, Kinderarzt, eine Familienbildungsstätte in Ihrer Nähe oder das Jugendamt. Dort kann Ihnen mitgeteilt werden, ob ein zusätzlicher kostenfreier Spezialkurs, eventuell mit häuslicher Beratung, für Sie in Frage kommt.
STÄRKE-Angebote im Main-Tauber-Kreis (Broschüre)
FAQ - Was Eltern häufig fragen
Informationen zur Gutscheinvergabe auf Englisch, Russisch, Türkisch und Italienisch.
Informationen für BILDUNGSTRÄGER und VERANSTALTER
FAQ - Was Fachleute häufig fragen
Weitere Unterlagen zu STÄRKE finden Sie unter Formulare/Merkblätter.
Kontakt:
Verwaltungssekret. Jugendamt
Museumstraße 2
97941 Tauberbischofsheim