Aktuelles

Vertrag für Anschluss von 28 Liegenschaften und Einrichtungen mit BBV unterzeichnet

Die Glasfaserzukunft vor Augen hat Boxberg. Die Stadt will die sich derzeit noch durch die BBV ergebende Chance auf ein flächendeckendes Netz auch für den Anschluss von 28 stadteigenen Liegenschaften und Einrichtungen sowie die digitale Verwaltung nutzen. Bürgermeisterin Heidrun Beck unterzeichnete jetzt mit der BBV einen entsprechenden Vertrag. Das Rathaus Boxberg erhält einen Hochleistungsanschluss mit jeweils 1 Gbit/s im Up- und Download. Alle anderen Liegenschaften sollen mit einem schnellen symmetrischen 300 Mbit/s Dienst an das geplante Netz der BBV angeschlossen werden, wenn das Unternehmen Boxberg ausbaut.  

„Als Stadt, die ihre Digitalisierung der Verwaltung für ihre Bürgerinnen und Bürger sowie Betriebe beschleunigen möchte, führt an der Glasfaser kein Weg vorbei. Zudem ist die Technologie für Boxberg als Wohn- und Wirtschaftsstandort im Wettbewerb der Kommunen und Regionen extrem wichtig. Wir hoffen daher, dass noch viele unserem Signal für die Glasfaser folgen und die sich aktuell bietende einmalige Chance auf einen weitgehend kostenlosen Glasfaseranschluss für sich selbst nutzen. Ob zur Wertsteigerung der eigenen Immobilie oder auch als Beitrag zum aktiven Klimaschutz. Denn die Glasfaser benötigt bis zu 17-mal weniger Strom als die auf Kupfer basierenden Technologien wie DSL und Vectoring“, betonte Bürgermeisterin Heidrun Beck bei der Vertragsunterzeichnung.

„Wir freuen uns über das Vertrauen der Stadt und werden hier die Jugend fördern. Boxbergs Kindergärten erhalten von uns zusätzlich jeweils einen kostenlosen Internetanschluss, wenn wir unser Netz aktivieren. Einzige Bedingung ist, dass diese selber die Verantwortung für diese Zusatznetze übernehmen“, versprachen Robert Link, Regionalleiter Vertrieb der BBV, und Jochen Müssig BBV-Koordinator für den Main-Tauber-Kreis.

Bildquelle BBV (von links nach rechts): Jochen Müssig, BBV-Koordinator für den Main-Tauber-Kreis, Bürgermeisterin Heidrun Beck, Robert Link, Regionalleiter BBV

Auf nachfolgendem Link erhalten Sie Informationen zur Grundsteuerreform, die ab dem 1. Januar 2025 gilt.

 

Information zur Grundsteuer

 

3G-Pflicht im Rathaus

Die neue CoronaVO sieht ab dem 01.01.2022 eine 3G-Pflicht (getestet, genesen oder geimpft) für kommunale Verwaltungsgebäude vor. Um die Kontrolle des 3G-Nachweises zu gewährleisten kann das Rathaus nur noch unter Vorlage eines Test-, Genesenen- oder Impfnachweises nach vorheriger Terminabsprache besucht werden. Wir bitten von dieser Möglichkeit nur in dringend notwendigen Fällen Gebrauch zu machen und anstehende Angelegenheiten soweit als möglich telefonisch oder per E-Mail zu klären. Sie erreichen uns unter Tel. 6050 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. Die Durchwahlen unserer Mitarbeiter finden Sie auf der Homepage der Stadt Boxberg unter www.boxberg.de/Verwaltung/Rathaus/Rathausmitarbeiter.

 

Ausgabe der Windelsäcke

Die Ausgabe der Windelsäcke für Kleinkinder und Inkontinenz findet statt immer Montags von 9:00 - 11:00 Uhr und Donnerstags von 16:00 – 18:00 Uhr im Glasbau, Rathaushof.

Ein Rezept kann bei Inkontinenz entfallen, wenn Sie bereits letztes Jahr Windelsäcke erhalten haben. Windelsäcke für Kleinkinder erhalten Sie bis zur Vollendung des 2. Lebensjahres. Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis mit. Die Formulare können Sie sich schon vorab herunterladen: www.boxberg.de/verwaltung/service/formulare. 

 

Ausgabe von gelben Säcken

Ab dem 01.01.2021 kann das Rathaus bis auf Weiteres nur nach vorheriger Terminabsprache besucht werden. Wir werden daher eine Ausgabe für gelbe Säcke einrichten. Sie findet immer Montags von 9:00 - 11:00 Uhr und Donnerstags von 16:00 – 18:00 Uhr im Glasbau, Rathaushof statt.

Testcenter in der Umpfertalhalle Boxberg für die Gemeinden Boxberg und Ahorn

Eine Kooperation der Stadt Boxberg mit der Stadt-Apotheke Boxberg und dem Deutschen Roten Kreuz, Ortsverein Boxberg.

 

Öffnungszeiten

Montags bis samstags ab 17:30 Uhr

 

Anmeldung

Eine vorhergehende Terminvereinbarung ist zwingend notwendig.

Online über www.testcenter-boxberg.de

Anmeldungen von Personen ohne Internetzugang bzw. E-Mail-Adresse werden bei der Stadtverwaltung Boxberg unter Telefon 07930 605-11 entgegengenommen:

 

Montag bis Donnerstag 8:00 - 12:30 Uhr, 14:00 – 16:00 Uhr

Freitag 8:00 - 12:30 Uhr

 

Testablauf
Bitte erscheinen Sie max. 10 Minuten vor dem vereinbarten Termin.

Zum Testtermin wird das Tragen einer FFP 2 Maske ausdrücklich empfohlen.

Bei der Anmeldung sind das unterschriebene Anmeldeformular sowie ein Ausweis mit Lichtbild (z.B. Personalausweis) vorzulegen.

 

Weitere Testmöglichkeiten bietet der Pflegedienst Hand in Hand

- Achtung Änderung ab 01.04.2022 -

Anbieter

Tag

Wann

Wen

Termin- vergabe

Sonstiges

Pflegedienst Hand in Hand

Unterschüpf

Tel. 3279454

täglich,

auch am Samstag und Sonntag

 

sowie

Montag – Freitag

 

 

6:00 Uhr – 16:00 Uhr

 

 

 

16:00 Uhr – 18:00 Uhr

 

 

alle Bürger*innen

 

 

 

alle Bürger*innen

 

mit Termin

 

 

 

ohne Termin

 

telefonische Terminvereinbarung

von 8:00 – 16:00 Uhr

 

 

Open Door Testung

15.11.2021 -

Der LEADER Verein Regionalentwicklung Hohenlohe-Tauber hat einen neuen LEADER Projektaufruf veröffentlicht. Ab sofort können Projektanträge beim LEADER Regionalmanagement eingereicht werden. Der Aufruf richtet sich speziell an Projekte aus dem Bereich Natur- und Landschaftsschutz und an private nicht-investive Projekte in den Bereichen Kunst und Kultur. Für Projekte im Bereich Natur- und Landschaftsschutz stehen im Aktionsgebiet Hohenlohe-Tauber für das Jahr 2022 insgesamt 150.000 Euro Landesmittel zur Förderung zur Verfügung. Unterschiedliche Maßnahmen, die dem Natur- und Landschaftsschutz dienen, können im europäischen Förderprogramm gefördert werden. Vor Antragstellung wird empfohlen, Kontakt mit dem Regionalmanagement aufzunehmen. Für Projekte im Bereich Kunst und Kultur gibt es im Jahr 2022 insgesamt 10.000 Euro Fördergelder aus dem Land. Wichtig ist, dass hier nur private Antragsteller*innen einen Förderantrag einreichen können. Es können ausschließlich nicht-investive Projektanträge gefördert werden. Vor Antragstellung wird empfohlen, Kontakt mit dem Regionalmanagement aufzunehmen. LEADER ist ein Förderprogramm der Europäischen Union für den Ländlichen Raum mit den Förderschwerpunkten Grundversorgung, Wirtschaft, Tourismus und Kulturlandschaft. Das Aktionsgebiet Hohenlohe-Tauber gehört zu den 18 Aktionsgebieten in Baden-Württemberg.

Gesucht werden Projekte, die in der Planung bereits weit fortgeschritten sind und bis spätestens 31. Dezember 2022 umgesetzt werden können. Erforderlich sind alle Genehmigungen, der Nachweis der Projektkosten über Vergleichsangebote und die Sicherstellung der Finanzierung.

Anträge können ab sofort von allen Interessenten gestellt werden. Die Projektideen müssen sich in den definierten Handlungsfeldern des Regionalen Entwicklungskonzeptes (REK) Hohenlohe-Tauber wiederfinden.


Hierzu gehören folgende 4 Handlungsfelder:
HF 1: Perspektiven für Jugend und Senioren
HF 2: Verborgene Schätze
HF 3: Zukunftsträchtiges Wirtschaften
HF 4: Inwertsetzung Kulturlandschaft


- Offen nur für Anträge in Modul 3 Landschaftspflegerichtlinie (LPR) und Modul 5 Private nicht-investive Vorhaben Kunst und Kultur nach Art. 20 ELER-VO
- Stichtag für die Einreichung der Anträge beim Regionalmanagement: 07. Januar 2022
- Voraussichtlicher Auswahltermin: 23. Februar 2022
- Themenbereiche: alle vier Handlungsfelder des REK (s.o.)
- Höhe des Budgets, das für diesen Aufruf bereitsteht:


Modul 3 Landschaftspflegerichtlinie (LPR): 150.000 €


Modul 5 Private nicht-investive Vorhaben Kunst und Kultur nach Art. 20 ELER-VO: 10.000 €


- Die Bereitstellung der Landesmittel steht in 2022 im Bereich der Investitionen Modul 3 Landschaftspflegerichtlinie (LPR Teil C und D) und Modul 5 Private nicht-investive Vorhaben Kunst und Kultur nach Art. 20 ELER-VO, unter dem Vorbehalt der Verabschiedung des Landeshaushalts vom Landtag und der Zuweisung durch das Finanzministerium. Das wird voraussichtlich spätestens im Februar 2022 sein. Es wird deshalb darauf hingewiesen, dass die im Projektaufruf genannten Landesmittel unter dem Vorbehalt der noch ausstehenden Entscheidung des Landtags stehen. Erst nach der Verabschiedung des Haushaltes durch den Landtag steht fest, ob die Fördermittel für Projekte der LEADER Module 3 und 5 bereitstehen. Bei der Bewilligung der Projekte könnte es daher zu Verzögerungen kommen und im schlimmsten Ausnahmefall auch keine Zustimmung erfolgen.


- Obergrenze der förderfähigen Kosten (netto) pro Projekt: 600.000 €


Adresse für die Einreichung der Anträge und Auskünfte zum Aufruf:
LEADER Regionalmanagement Hohenlohe-Tauber
Herrenhaus Buchenbach
Langenburger Str. 10
74673 Mulfingen-Buchenbach


Kontakt:
Thomas Schultes: 07938-66893-91
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!


Benjamin Högele: 07938-66893-92
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Die Projektanträge werden vom Auswahlausschuss des Vereins Regionalentwicklung Hohenlohe-Tauber e.V. nach einem transparenten und überprüfbaren Auswahlverfahren anhand der objektiven Bewertungskriterien bewertet, entsprechend ausgewählt und beschlossen. Die Bewertungskriterien, Informationen zum Projektauswahlverfahren und die Geschäftsordnung des Auswahlausschusses können unter www.leader-hohenlohe-tauber.eu/service-downloads/ eingesehen werden.
Alle weiteren relevanten Informationen zur Umsetzung von LEADER in unserem Aktionsgebiet entnehmen Sie bitte dem Regionalen Entwicklungskonzept, ebenfalls auf der Homepage abrufbar.


Vor Antragseinreichung wird eine Kontaktaufnahme mit der LEADER-Geschäftsstelle zwecks Überprüfung der grundsätzlichen Förderfähigkeit Ihrer Projektidee unbedingt empfohlen.

Am Dienstag, den 12.10.2021 findet um 18:30 Uhr für alle Interessierten ein Glasfaser-Infoabend in der Umpfertalhalle Boxberg statt. Für mehr Informationen klicken Sie bitte auf den untenstehenden Link.

Glasfaser-Infoabend am 12.10.2021 in Boxberg

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

Deutschland flächendeckend ans schnelle Internet anzubinden ist seit Jahren ein großes Ziel. Insbesondere im ländlichen Raum gestaltet sich dieses schwierig, weil sich die aufwendigen Kosten auf eine verhältnismäßig kleine Anzahl von Nutzer verteilt. Aktuell bietet sich für Boxberg und seine Stadtteile noch bis zum 10.10.2021 die Möglichkeit mit der Breitbandversorgung Deutschland (BBV) auch bekannt als toni den dringend benötigten Durchbruch zu schaffen. Alle Haushalte und Betriebe samt den Außenflächen können flächendeckend mit einem Glasfaseranschluss versorgt werden. BBV finanziert den Ausbau komplett privatwirtschaftlich und dadurch entstehen keine Kosten für die Kommune und es werden keine Förder- und Steuergelder benötigt. Der Glasfaser gehört die Zukunft! Ein Glasfaserinternetanschluss wird in einigen Jahren unverzichtbar sein und zu unserem Leben gehören wie fließend Wasser und Strom. Jeder kann mithelfen, dass auch Boxberg an das schnelle Internet angebunden wird. Nur wenn die benötige Anzahl von Verträgen im Vorfeld zu Stande kommt, wird das Projekt realisiert. Deshalb helfen Sie alle mit, das Boxberg und seine Ortsteile mit schnellem Internet versorgt wird. Aktuell sind Berater in Boxberg und allen Stadtteilen unterwegs, um jeden Haushalt individuell zu beraten. Bitte empfangen Sie die Berater wohlwollend und gehen Sie interessiert in die Beratungsgespräche. Selbstverständlich nimmt der Außendienstmitarbeiter auch ihre Wünsche bezüglich der Vereinsförderung gerne entgegen.

Nähere Information erhalten Sie ebenfalls bei einer Bürgersprechstunde am Montag 04.10.2021 von 15 Uhr bis 19 Uhr im Glasbau des Rathauses. In dieser Zeit kann sich jeder Bürger individuell beraten lassen.
Falls Sie weiter Information wünschen schreiben Sie einfach eine E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

Herzliche Grüße

Ihr toni-Team

Warum benötigen wir Glasfaser?

Immer mehr, immer schneller. Das Datenvolumen hat sich in den letzten zehn Jahren verachtfacht und nimmt in Deutschland aktuell im Jahr um bis zu 40 Prozent zu. Wir benötigen schon heute ein dauerhaft leistungsstarkes, schnelles und zukunftssicheres Internet, weil sich immer mehr Dienste ins Netz verlagern. Denken Sie nur an Heimarbeit, Homeschooling, Telemedizin, YouTube, Disney, Netflix & Co. Immer mehr Kommunen verlagern „Gemeindegänge“ ins Internet. Das Datenvolumen hat sich in den letzten zehn Jahren verachtfacht!

 

Reichen unsere Vectoring-Anschlüsse nicht aus?

Die Telekom bietet in vielen Orten mit VDSL („Vectoring“ auf Basis der Kupferkabel) schnellere Internetverbindungen, ist aber selbst mit Supervectoring mit maximal bis zu 250/40 Mbit/s insgesamt deutlich langsamer. Die BBV bietet mit ihren toni-Internetdiensten über die Glasfaser echte symmetrische Bandbreiten mit gleichen Geschwindigkeiten im Up- und Download von 300 Mbit/s, 500 Mbit/s, 700 Mbit/s bis in den Bereich 1 Gbit/s. Bei Bedarf sogar mehr.

 

Werden beim Kupfer die versprochenen Geschwindigkeiten eingehalten?

In der Praxis hängt dies von der Entfernung des Hauses zum nächsten Verteilerkasten ab. Je weiter ein Haus entfernt liegt, desto weniger Leistung bzw. Geschwindigkeit kommt an. Die Leistungsversprechen sind bei Vectoring daher immer nur bis zu. Die Glasfaser hingegen bietet selbst über lange Strecken jedem Haushalt immer die volle Geschwindigkeit. Zudem fängt die BBV mit 300 Mbit/s dort an, wo selbst Supervectoring schon lange die Puste ausgegangen ist.

 

Hat Kupfer eine Zukunft?

Nein. Internet über Kupferkabel ist eine auslaufende Technik, denn diese haben über Supervectoring hinaus keine Leistungsreserven. Das überwiegend von der Telekom eingesetzte Vectoring ist daher bestenfalls eine Übergangstechnologie, die schon mittelfristig nicht mehr den Durchschnittsbedarf decken kann. Die Glasfaser hingegen bietet fast unbegrenzte Kapazitäten. Dabei werden die Daten fast dämpfungsfrei als Lichtwellen übertragen. Somit hat die Glasfaser enorm hohe Leistungsreserven für die kommenden Jahrzehnte.

 

Wie sieht es beim Klimaschutz und Nachhaltigkeit aus?

Das auf Kupfer basierende Vectoring und Supervectoring verbraucht schon bei mittlerer Netzauslastung bis zu 17 Mal mehr Strom als die Glasfaser. Dies entspricht bundesweit allein der Leistung von zwei bis drei großen Steinkohlekraftwerken. Glasfaser ist damit aktiver Klimaschutz. Zudem ist die Glasfaser Basis für die Digitalisierung, die viele neue energiesparende Anwendungen ermöglicht.

 

Könnte die BBV nicht die mit Glasfaser angeschlossenen Verteilerkästen der Telekom nutzen?

Richtig ist: Die Glasfaser muss ins Haus und nicht nur in die Straße. Denn wer wirklich schnelles Internet nutzen will, braucht einen entsprechenden Anschluss ins eigene Haus. Der Fachmann nennt dies FTTB (fiber-to-the-building). Im Gegensatz hierzu werden über Vectoring quasi die allerletzten Leistungsreserven aus dem Kupfer herausgequetscht. Die Telekom hat in den letzten Jahren viel Glasfaserkabelnetze und neue Verteilerkästen gebaut. Allerdings geht die Glasfaser nicht mehr vom Verteilerkasten nicht bis in die Wohnung weiter. Diese „letzte Meile“ will die Telekom im ländlichen Raum auf eigene Kosten und ohne staatliche Förderung nicht aufrüsten, weil ihr dies schlicht zu teuer ist. Andererseits ist es für Glasfaserunternehmen beinahe unmöglich, entsprechende Glasfaserinfrastrukturen als Wettbewerber mit zu nutzen. Daher baut die BBV überall eigenen flächendeckende Glasfaserinfrastrukturen bis in die Häuser.

 

Warum sind gleiche (symmetrische) Geschwindigkeiten im Up- und Download immer wichtiger?

Die Anforderungen im beruflichen und persönlichen Bereich ändern sich rasant. Die Heimarbeit, Clouddienste oder auch Dropbox, wetransfer und mehr benötigen immer schnellere Upload-Geschwindigkeiten. Doch aktuell bieten die allermeisten Netzbetreiber nur Dienste mit asynchronen Geschwindigkeiten an. Dabei ist der Upload, bzw. das Versenden eigener Daten, um ein Vielfaches langsamer als der Download. Dies gilt nicht nur bei Kupfer, sondern auch bei der Koax-Glasfaser-Technik. Die BBV baut ihre Netze als einer der ganz wenigen Anbieter immer gleich synchron. Mit Ihrem Glasfaseranschluss können Sie Ihre Daten genauso schnell senden wie empfangen. Daher spricht man hier von einer synchronen Leitung.

 

Warum ist es wichtig, dass sich so viele Haushalte und Betriebe im Rahmen der Vorvermarktung für die Glasfaser entscheiden?

Klimaneutrale und nachhaltige Zukunfts-Infrastruktur klappt nur gemeinsam. Aktuell geht es nicht nur um den Internetzugang jedes Einzelnen. Die Glasfaser ist ein gemeinsamer Kraftakt aller Bürger und Kommunen im Kreis. Entweder bekommt ein ganzer Kreis in allen Kommunen den Anschluss an die Zukunft oder keiner. Letztlich geht es um den für alle kostenneutralen Aufbau einer modernen Infrastruktur bis in jedes Gebäude. Dies ist eine unserer wichtigsten Gemeinschaftsaufgaben. Fakt ist, der Staat hält sich hierbei angesichts leerer öffentlicher Kassen vornehm zurück. Man vertraut auf die „Marktkräfte“, also die Nachfrage, die das Angebot schaffen soll. Zeigen wir im Main-Tauber-Kreis gemeinsam, dass wir die Glasfaser wollen!

 

Sind Haus- und Glasfaseranschluss kostenlos?

Grundsätzlich sind in der Vorvermarktung mit einem toni-Internetvertrag die ersten zehn Meter für die Verlegung der Glasfaser vom Bürgersteig (Grundstücksgrenze) bis zu Ihrer Liegenschaft auf Ihrem Grundstück für Sie im Rahmen der Vorvermarktung kostenfrei. Sollte die Entfernung über zehn Meter betragen, bietet die BBV Ihnen über das beauftragte Tiefbauunternehmen, gemäß Vertrag, eine fachgerechte Verlegung für 70 Euro pro laufendem Meter an. Es wird empfohlen, diese Möglichkeit zu nutzen, da der Tiefbauer Ihnen dafür eine fünfjährige Gewährleistung gibt. Alternativ besteht die Möglichkeit, die Zusatzmeter in Eigenleistung zu verlegen. Hierfür wird Ihnen das zu verlegende Material (Leerrohr und Glasfaser) kostenfrei bereitgestellt. Bitte beachten Sie, dass weder die BBV noch der Tiefbauer für Ihre Eigenleistungen eine Gewähr übernehmen

Nach dem Ende der Vorvermarktung müssen die Baukosten selbst bezahlt werden. Diese liegen aktuell bei 2.000 Euro und steigen jährlich weiter an!

 

Steigert ein Glasfaseranschluss den Wert einer Immobilie?

Ja. Immobilien mit Glasfaser lassen sich besser verkaufen und vermieten. Denn potentielle Käufer und Mieter achten verstärkt auf einen zukunftsfähigen Internetanschluss. Dies gilt insbesondere für Familien, die verstärkt aus der Stadt fliehen und bewusst eine Immobilie im ländlichen Raum suchen. Zwar gibt es keine belastbaren Studien, aber Immobilienexperten rechnen je nach Region mit Wertsteigerungen zwischen drei und acht Prozent.

 

Ist die Investition in die Glasfaser eine Generationenfrage?

Viele ältere Menschen denken, dass sie keine Vorteile von der Glasfaser haben. Dies ist aber aus unterschiedlichen Gründen falsch. Wir müssen jüngere Generationen in der Kommune halten, um alle eine Zukunft zu haben. Ohne moderne Infrastruktur ziehen insbesondere die Jüngeren in die mit guten Infrastrukturen ausgestatteten Ballungsräume. Daher sind eben nicht nur Baupreise, Schulen und das „Leben im Grünen“ entscheidend, sondern auch die digitale Infrastruktur! Zudem sollte jeder bedenken, dass die eigene Immobilie eines Tages in den meisten Fällen an die Kinder oder Enkelkinder übergeht. Diese benötigen dann in jedem Fall einen Glasfaserzugang, der Jahr für Jahr teurer wird. Glasfaser ist daher generationsübergreifend für alle wichtig.

 

Können die Anschlusskosten und Kosten für die Inhausverkabelung steuerlich geltend gemacht werden?

Ja. Hausanschlusskosten und Kosten für Verkabelungen können vom Hauseigentümer steuerlich mit 20 Prozent geltend gemacht werden

 

Können auch andere Anbieter das BBV-Netz nutzen?

Die BBV steht für Open Access. Der freie Zugang zu den eigenen Netzinfrastrukturen steht jedem Anbieter für einen marktüblichen Preis offen. Egal ob Telekom, Vodafone, 1&1 oder andere. Wichtig ist, dass sich jetzt möglichst viele Haushalte und Betriebe für die Glasfaser entscheiden. Gebaut wird, wenn genügend Verträge für ein toni-Internetprodukt zustande kommen. Andere Anbieter werden über kurz oder lang auch kommen, da nach der BBV schon aus Kostengründen niemand später mehr ein eigenes Glasfasernetz baut. Wer den eigenen Kundenstamm halten oder ausbauen möchte, kommt um eine Open Access Kooperation nicht herum.

 

Gibt es bei der BBV eine Volumenbegrenzung?

Nein! Die Tarife der BBV für ihre toni-Dienste sehen keine Volumenbegrenzung in jeglicher Form vor. Die gleichen Geschwindigkeiten im Up- und Download sind zudem garantiert.

 

Lohnt sich das Angebot?

Für 40 Euro pro Monat legt die BBV einen eigenen Glasfaseranschluss ins Haus. Baukosten fallen während der Vorvermarktung in den meisten Fällen nicht an. Mit den synchronen Geschwindigkeiten liegt die BBV bundesweit ganz vorne. Und die einmonatigen Kündigungsmöglichkeiten hat kein Anbieter im Glasfasermarkt in petto. Das Angebot ist somit sehr gut und vor allem auch fair.

 

Wann beginnt die Vertragslaufzeit?

Das Vertragsverhältnis kommt im Falle der Annahme des Antrags zwischen dem Antragssteller und der BBV zustande. Der kostenpflichtige Vertrag beginnt erst, wenn der „Altvertrag“ ausläuft, und hat eine Mindestvertragslaufzeit von einem Monat. Danach verlängert sich der Vertrag jeweils um einen Monat, sofern er nicht mit einer Frist zum Monatsende schriftlich gekündigt wird.

 

Kostet mich der Wechsel nach der Mindestlaufzeit in einen anderen toni-Tarif Gebühren?

Nein, ein Tarifwechsel ist jederzeit kostenlos möglich.

 

Kann ich auch zum Kupfer zurück, falls mir die Glasfaser nicht gefällt?

Ja, durch die einmonatige Kündigungsmöglichkeit kann jeder jederzeit risikolos zurückwechseln. Die Gebühren für den Glasfaseranschluss fallen auch erst an, wenn der Anschluss tatsächlich läuft und der Altvertrag ausgelaufen ist. In der Praxis hat dies allerdings bisher niemand getan.

 

Was ist die Grundstückseigentümererklärung (GEE)?

Die sogenannte Grundstückseigentümererklärung (GEE) berechtigt das ausführende Bauunternehmen, die für den Hausanschluss erforderlichen Leerrohre auf (bzw. unter) dem jeweiligen Grundstück zu verlegen und das entsprechende Haus an das Glasfasernetz anzuschließen. Die Grundstückseigentümererklärung basiert auf dem § 45 a des Telekommunikationsgesetzes. Diese gilt auf unbestimmte Zeit und kann mit einer Frist von sechs Wochen von jeder Vertragspartei gekündigt werden. Liegt der BBV keine Grundstückseigentümererklärung und somit Erlaubnis zur Leitungsverlegung auf Ihrem Grundstück vor, kann die Anbindung des jeweiligen Hauses nicht erfolgen. Daher am besten die GEE gleich mit dem Vertrag unterschreiben und abgeben.

 

Erhält jedes Haus eine eigene Glasfaser oder muss ich diese mit dem Nachbarn teilen?

Für jedes anzuschließende Haus zweigt die BBV eine eigene Glasfaserleitung vom Hauptstrang ab. Bei Mehrfamilienhäusern richtet sich deren Anzahl nach den Wohneinheiten.

 

Wie bauen Sie die Zuleitung vom Bürgersteig zum Haus?

Für die Zuleitung zum Haus setzt die BBV in der Regel auf eine moderne Verlegetechnik. Die sogenannte „Erdrakete“ gräbt sich 40 bis 50 Zentimeter unter dem Vorgarten oder der Zufahrt mit Pressluft wie ein Maulwurf von der Grundstücksgrenze zum Haus. Vor dem Haus hebt der Tiefbauer ein kleines Loch aus, um die Erdrakete quasi in „Empfang“ zu nehmen. Um die Glasfaser in den Keller des Gebäudes einzuführen, wird ein kleines, schmales Loch (20 Millimeter) von unten nach oben in die Kellerwand gebohrt, damit kein Wasser einlaufen kann. Danach wird dieses Loch wieder fachgerecht und vor allem wasserdicht verschlossen.

 

Was passiert auf meinem Grundstück und mit meinem Haus?

Der von der BBV beauftragte Tiefbauer wird alle Maßnahmen vorher mit dem Hauseigentümer besprechen. Dieser stellt sicher, dass Grundstück und  Haus nach Abschluss der Bauarbeiten wieder ordnungsgemäß instandgesetzt werden. Auf alle Bauarbeiten auf Privatgrundstücken gilt eine fünfjährige Gewährleistung durch das Bauunternehmen. Dies umfasst auch die Hausdurchführung.

 

Wie tief muss der Anschluss im Erdboden liegen?

Die BBV verlegt die Glasfaserkabel auf Privatgrundstücken in ca. 40 bis 60 Zentimeter Tiefe. Dabei wird überwiegend moderne Technik eingesetzt, um die Kabel möglichst unterirdisch und ohne Umgraben sicher und bequem zu verlegen.

 

Wird beim Verlegen mein Garten in Mitleidenschaft gezogen?

Grundsätzlich spricht die BBV alle Baumaßnahmen vorher mit Ihnen ab. Je nach Beschaffenheit des Vorgartens oder der Einfahrt (Hecken, Bäume, Pflaster, Teer, Beton oder Sonstiges) kann es sein, dass Grabungen mit dem Spaten (Breite 30cm, Tiefe 40 bis 50 Zenimeter) oder mit einem Spezialbagger mit schmalem Löffel vorgenommen werden. Dabei ist die BBV bestrebt, den Zustand des Gartens nicht zu verändern. Sollte es dennoch einmal einen Schaden geben, kommt sie dafür selbstverständlich auf.

 

Wie wird der Netzabschluss im Keller eingerichtet?

Die Glasfaserleitung, die durch ein Leerrohr, das über eine Hauseinführung von der Straße bis in Ihren Keller geführt wird, endet in der Glasfaser-Abschlussdose (APL). Vom APL aus wird über eine weitere Glasfaser im Rahmen der Aktivierung Ihres Anschlusses das Glasfaser-Endgerät (ONT) angeschlossen. Wir stellen Ihnen den ONT kostenfrei bereit. Bitte beachten Sie, dass der ONT in der Nähe einer Steckdose angebracht werden muss, um diesen mit Strom zu versorgen.

 

Entstehen mir Zusatzkosten beim Anschluss?

Die BBV trägt die Kosten des Glasfaseranschlusses auf den ersten zehn Metern von der Bürgersteigkante zum Haus vollständig. Wenn dann innerhalb des Wohnbereiches ein Datenkabel verlegt werden muss, ist dieses durch den Besitzer oder Mieter zu tragen. Das Kabel kann in Eigenleistung oder aber durch lokale BBV- Handwerkspartner verlegt werden. Bei Einfamilienhäusern gilt dies ebenfalls für die Leitung vom Keller bis in den Wohnbereich. Als preiswerte Alternative empfehlen manche hier die kabellose Vernetzung über Powerline-Adapter oder WLAN. Die BBV rät aber davon klar ab, da bei beiden Techniken deutlich an Bandbreite verloren geht.

 

Wer trägt die Kosten der Inhausverkabelung?

Die Inhausverkabelung vom ONT zu Ihrem Router ist nicht Bestandteil der Leistungen der BBV. Diese können Sie selbst vornehmen oder von einem Fachmann durchführen lassen. Die BBV arbeitet mit einer Reihe von Fachbetrieben im Main-Tauber-Kreis zusammen und empfiehlt Ihnen dort gerne einen Ansprechpartner.

 

Muss ich meinen bisherigen Anbieter für einen Glasfaseranschluss verlassen?

Ja. Die BBV ist der einzige Anbieter, der im gesamten Landkreis ein flächendeckendes Glasfasernetz ausbaut.

 

Läuft das nach den Erfahrungen der BBV unproblematisch? Der Wechsel des Anbieters sorgt ja erfahrungsgemäß oft dafür, dass man einige Wochen ohne Telefon und Internet dasteht.

Da der Kunde der BBV mit der Glasfaser auf ein komplett unabhängiges Netz wechselt, gibt es diese Probleme erst gar nicht. Er sollte aber an die rechtzeitige Kündigung beim Altanbieter denken, die von von der BBV gerne übernommen wird.

 

Was ist mit den bisherigen Internet-Verträgen?

Der Kunde kann seinen bisherigen Vertrag beim Altanbieter selbst kündigen. Die BBV rät allerdings dringend davon ab, wenn der Kunde einen Vertrag mit Internet und Telefonie beim Altanbieter hat und seine Rufnummer mitnehmen möchte. Um diese Mitnahme bei einem Wechsel zu einem toni-Produkt zu gewährleisten, benötigt die BBV einen vom Kunden unterschriebenen Portierungs- bzw. Anbieterwechselauftrag. Dann kann die BBV den Altvertrag rechtzeitig mit beim Altanbieter kündigen.

 

Wie funktioniert die Kündigung des Vertrags beim Altanbieter?

Wenn Sie Ihre alte Rufnummer mitnehmen wollen, kündigt die BBV für Sie den bestehenden Vertrag. Dafür müssen Sie lediglich das Portierungsformular ausfüllen und bei der BBV abgeben. Sollten Sie keine Rufnummer mitnehmen wollen, müssen Sie selbst Ihren bestehenden Vertrag kündigen. Bitte warten Sie hiermit, bis die BBV-Techniker den APL angebracht haben. Erst dann ist eine Kündigung sinnvoll. So entsteht kein Leerlauf, in dem Sie evtl. kein Internet oder Telefon haben. Die Vertragslaufzeit von einem Monat beginnt erst mit Ablauf Ihres Altvertrags.

 

Was passiert, wenn ich meinen Vertrag mit dem Altanbieter kündige?

Kündigen Sie in keinem Fall Ihren Telefonvertrag selbst, wenn Sie Ihre alten Rufnummern behalten möchten. Diese sind dann weg. Eine nachträgliche Portierung der Rufnummern ist sehr unwahrscheinlich. Bitte achten Sie darauf, dass dieser Portierungs- bzw. Anbieterwechselauftrag korrekt ausgefüllt ist. Dies betrifft vor allem die Schreibweise Ihres Namens und Ihrer Straße. Diese müssen mit den Angaben bei Ihrem bisherigen Anbieter exakt übereinstimmen. Andernfalls kann Ihr Altanbieter die Portierung ablehnen und es verlängert sich ggf. Ihr Altvertrag, wenn dadurch Kündigungsfristen versäumt werden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BBV helfen Ihnen dabei sehr gerne.

 

Wie erfolgt die Umstellung bzw. Kostenregelung auf einen Vertrag bei der BBV toni?

Erst wenn bei Ihnen die Technik im Haus liegt und die BBV startklar ist, wird durch ein Portierungsformular Ihr bisheriger Vertrag beim alten Anbieter gekündigt Der neue Vertrag beginnt dann erst, wenn Ihr alter Vertrag beendet ist. Es entstehen Ihnen daher keine doppelten Kosten! Die BBV stellt Ihnen den Anschluss erst ab Aktivierung in Rechnung. Wichtig: Das Portierungsformular wird von Ihnen unterschrieben und von der BBV an den alten Anbieter versendet!

 

Was ist bei Neubaugebieten bzw. zukünftigen Neubaugebieten?

Die Gemeinden haben der BBV bisher geplante Neubaugebiete bereits mitgeteilt bzw. werden dies tun. Diese berücksichtigt die BBV bei der Planung des Netzes. Alle Neubaugebiete, die während der Vorvermarktung bzw. während des Ausbaus erschlossen oder geplant werden, bindet die BBV an ihr Glasfasernetz an.

 

Gibt es einen Router dazu?

Sie bekommen von der BBV ein Glasfaser-Abschlussgerät. Bei der Routerwahl empfiehlt die BBV Ihnen eine FRITZ!Box. Diese können Sie bei der BBV erwerben. Bedingt durch die aktuelle Halbleiterknappheit im Markt kann es allerdings zu Zeitverzögerungen bei der Lieferung kommen.

 

Wie bekomme ich vor Vertragsunterschrift direkt Infos zum Grundstück bezüglich des Tiefbaus, wenn ich weiter weg bin von der Straße?

Gerne kann ein Vertriebsmitarbeiter der BBV zu Ihnen kommen, um sich die Gegebenheiten vor Ort anzusehen und mit Ihnen zu besprechen. Dies betrifft auch Kostenschätzungen und ggf. mögliche Eigenleistungen.

 

Bekomme ich bei toni eine IPv4 Adresse und läuft alles über Dual Stack?

Die BBV ist noch nicht von der IPv4 Knappheit betroffen und hat daher derzeit auch keine konkreten Planungen dazu. Aktuell ist (und bleibt) es möglich eine IPv4 Adresse zu bekommen. Geschäftskunden können darüber hinaus eine feste IP-Adresse buchen.

 

Bekomme ich IPv6 Adressen?

Bei toni bekommen Sie auch eine IPv6 Adresse.

 

Wer sind die Investoren hinter der BBV?

Der Investor der BBV ist die britische Infracapital. Diese finanziert auch die gesamten Ausbaukosten in Höhe von 125 Millionen Euro.

 

Wer betreibt das Glasfasernetz der BBV?

Das Glasfasernetz wird von der BBV betrieben.

 

Wie viele Landkreise und Orte, sowie Einzelanschlüsse hat die BBV bereits in Betrieb?

Glasfasernetze der BBV sind bereits in Römerberg, Bretten, Ilmenau sowie in Teilen des östlichen Rhein-Neckar-Kreises in Betrieb. Zudem hat der Ausbau im benachbarten Neckar-Odenwald-Kreis begonnen.

 

Was passiert mit dem Netzbetrieb bei finanziellen Problemen/Insolvenz der BBV?

Durch das bestehende Telekommunikationsgesetz wäre ein reibungsloser Weiterbetrieb des Netzes jederzeit gewährleistet. Allerdings steht die BBV durch ihren Investor auf festen finanziellen Füßen.

 

Hat man einen Vorteil bzw. Nachteil, wenn man einen Vertrag sofort oder erst im April 2022 abschließt?

Ob Sie den Vertrag jetzt oder erst im April im kommenden Jahr abschließen, macht keinen Unterschied. Die Vorvermarktungsphase mit den vergünstigten Konditionen geht bis 30. April 2022.

 

Wie kann ein Verein eine Vereinsvereinbarung abschließen?

Jeder interessierte Verein kann sich bei Herrn Kay Gutreise melden. Er ist unter der E-Mail-Adresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zu erreichen.

 

Wie viele Verträge benötigen Sie bis Ende April 2022, um kreisweit die Glasfaser auszubauen?

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Pflanzenbörse, der grüne Akzent

Herzliche Einladung zur Pflanzenbörse am Samstag, den 16. Oktober 2021 von 14 – 16 Uhr im Innenhof der Mediothek

Samen, Setzlinge oder ganze Pflanzen und  Früchte  sollen an diesem Nachmittag kräftig  getauscht bzw. verschenkt werden. Wir freuen uns daher über viele Gäste, die etwas  zur Pflanzenbörse mitbringen oder Freude am Tauschen/ Schauen und Reden haben. Gerne können schon jetzt selbstgenähte Samentüten in der Mediothek geholt und  befüllt abgegeben werden.

Bei einer Tasse Tee oder Kaffee, darf man an diesem Nachmittag ins Fachsimpeln kommen, sich austauschen und  kann sich an einem Büchertisch der Mediothek übers Gärtnern informieren.

Die Pflanzenbörse findet unter Einhaltung  der geltenden Hygieneregeln im Innenhof der Mediothek statt.

Bei schlechten Wetter im Mehrzweckraum und der Cafeteria.

Akzente e.V. und Mediothek Boxberg

Aktionen im September im ganzen Landkreis

Die ambulanten Impfteams des Kreisimpfzentrum in Bad Mergentheim sind im September gesamten Landkreis unterwegs.

„Die Zuordnung der beiden zusätzlichen ambulanten Impfteams unterstreicht erneut die Bedeutung unseres Kreisimpfzentrums als zentralem Element in der Impfkampagne des Landes.“ Wie Landrat Christoph Schauder betont, ist die Corona-Schutzimpfung das wichtigste Element der Pandemiebekämpfung. „Sie verhindert insbesondere schwere Verläufe, vermindert aber auch deutlich das Risiko einer Infektion“, sagt Landrat Schauder.

Am Montag, 20. September, ist das ambulante Impfteam in Ahorn (Sitzungssaal im Rathaus, Schlossstr. 24) unterwegs. Es ist dort von 16 Uhr bis 18 Uhr anzutreffen.

Es werden die Impfstoffe von BioNtech/Pfizer und Johnson & Johnson mitgeführt. Ein anderes Präparat kann bei der Aktion nicht gewählt werden. Es sind Erst-, Zweit,- und Drittimpfungen möglich. Der Personalausweis und falls vorhanden der Impfpass sind erforderlich.

An den Stationen der ambulanten Impfteams können alle interessierten Menschen mit Wohnsitz in Deutschland ohne vorherige Terminvereinbarung eine Impfung erhalten. Das Angebot ist also ausdrücklich nicht auf Einwohnerinnen und Einwohner des Main-Tauber-Kreises oder des Landes Baden-Württemberg beschränkt. Eine Impfung ist für Personen ab 12 Jahren möglich. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren müssen in Begleitung eines Erziehungsberechtigten erscheinen. Je nach Andrang können möglicherweise Wartezeiten entstehen.

Ganz regulär bietet das Kreisimpfzentrum in der Seegartenstraße in Bad Mergentheim auch weiterhin an allen sieben Tage der Woche Impfungen ohne vorherige Terminvereinbarung an. Jeweils von 9 bis 19 Uhr stehen alle vier in Europa zugelassenen Impfstoffe von BioNTech/Pfizer, Johnson & Johnson, Moderna und AstraZeneca zur Verfügung.

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