Gemeinderat
GEMEINDERAT
Der Gemeinderat ist ein Verwaltungsorgan und vertritt die Bürger der Gemeinde. Als Hauptorgan der Gemeinde legt er die Grundsätze der Gemeindeverwaltung fest, entscheidet über Angelegenheiten der Gemeinde (soweit nicht der Bürgermeister kraft Gesetzes zuständig ist) und kontrolliert die Gemeindeverwaltung.
Der Gemeinderat
- erlässt Satzungen (Rechtsetzung auf kommunaler Ebene),
- legt den Haushalt fest (Finanzen),
- entscheidet über die Ordnung und Gestaltung des Gemeindegebiets (Planung),
- entscheidet über die Einstellung und Entlassung von Gemeindebediensteten (Personal).
Das Wahlgebiet für die Gemeinderatswahlen ist die Gemeinde. Dabei wird in jedem Stadtteil ein Wahlbezirk eingerichtet. Insgesamt gibt es damit 13 Wahlbezirke. Hinzu kommt ein Briefwahlvorstand, der die Stimmen der immer zahlreicher werdenden Briefwähler auszählt.
Die Anzahl der Gemeinderäte richtet sich nach der Einwohnerzahl der Gemeinde. In Boxberg können daher nach den Vorgaben der Gemeindeordnung 18 Gemeinderäte gewählt werden. Die Wahlbewerber müssen aus dem Stadtgebiet stammen. Dabei ist es unerheblich aus welchem Stadtteil die Bewerber kommen, da alle Gewählten Gemeinderäte der gesamten Stadt Boxberg sind und für die Interessen der Gesamtgemeinde einstehen. Die Interessen der einzelnen Ortschaften werden durch den Ortschaftsrat vertreten. Der jeweilige Ortsvorsteher, als Leiter der Ortsverwaltung, nimmt daher an den Gemeinderatssitzungen mit beratender Stimme teil.
Die gewählten Mitglieder des Gemeinderates sind verpflichtet, im Rahmen der Gesetze und nach ihrer freien, vom öffentlichen Wohl bestimmten Überzeugung zu entscheiden. Sie sind an keine Aufträge gebunden, ihr Mandat ist also nicht imperativ.
Die Gemeinderäte in Baden-Württemberg sind ehrenamtlich tätig. Sie erhalten eine Entschädigung für ihren Verdienstausfall und Auslagenersatz. Die Stadt Boxberg hat in ihrer Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten die Höhe der Aufwandsentschädigung als Pauschale festgelegt.